Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 129/2015 vom 12.02.2015

Bundesnetzagentur zu Rahmenbedingungen für Investitionen in Netzausbau

Die Bundesnetzagentur hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ihren Bericht zur Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung vorgelegt. Die Anreizregulierung ist Teil des regulatorischen Rahmens auch für kommunale Netzbetreiber. Der Bericht untersucht die Entwicklung des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber und trifft Aussagen dazu, welche Regulierungsbedingungen notwendig sind, um die Verteilnetze auf die Anforderungen der Energiewende einzustellen. Darin bestätigt wird der von kommunaler Seite immer wieder hervorgehobene Verbesserungsbedarf der Investitionsbedingungen für Verteilnetze. Investitionen in dem Bereich sollen zeitnah refinanzierbar und ihre Bedingungen energiewendefreundlicher ausgestaltet werden. Mehr Anreize sollen auch für intelligente Lösungen geschaffen werden.

Der Bericht ist das Ergebnis eines im November 2013 gestarteten Evaluierungsprozesses, in dem auf Basis eigener Daten und auf Basis zusätzlicher Angaben von rund 200 Netzbetreibern wissenschaftlich untersucht wurde, wie sich das Investitionsverhalten der Netzbetreiber seit Einführung der Anreizregulierung entwickelt hat und welche Investitionshemmnisse in dem Bereich bestehen.

Der Bericht trifft auch Aussagen dazu, welche Regulierungsbedingungen notwendig sind, um die Verteilnetze auf die Anforderungen der Energiewende einzustellen. Der Bericht ist damit auch Grundlage für die im Koalitionsvertrag vorgesehene investitionsfreundliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Verteilernetze. Er ist unter Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise sowie unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen mit Anreizregulierungssystemen erstellt worden.

Hintergrund

Die Anreizregulierung setzt Netzbetreibern Anreize für einen effizienten Netzbetrieb, in dem den Netzbetreibern über einen Zeitraum von fünf Jahren (Regulierungsperiode) ein bestimmtes Budget für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt wird (Erlösobergrenze). Den Netzbetreibern werden zudem Effizienzsteigerungsvorgaben gemacht, die sich aus einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber untereinander ergeben. Innerhalb der Erlösobergrenze können die Netzbetreiber unternehmerisch frei entscheiden, wie sie diese Effizienzvorgaben erfüllen. Übertreffen sie die Effizienzvorgaben, dürfen sie die zusätzlichen Einnahmen für die Dauer der laufenden Regulierungsperiode behalten. Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) dient auch als Grundlage für die Ermittlung von Netzentgelten und ist damit Teil des regulatorischen Rahmens auch für kommunale Netzbetreiber.

Wesentliche Ergebnisse

Das derzeitige Anreizregulierungssystem hat sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur grundsätzlich bewährt. Die Anreizregulierung habe keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit der Strom- und Gasnetzbetreiber gehabt. Die Versorgungsqualität sei trotz realisierter Effizienzsteigerungen weiterhin hoch.

Damit die Anreizregulierung insbesondere auch im Stromverteilernetzbereich energiewendetauglich bleibe, müssen Anpassungen am bestehenden System vorgenommen werden. Dazu müsse der Zeitverzug zwischen Investition und deren Erlöswirksamkeit beim Erweiterungsfaktor, der Erweiterungsinvestitionen im Verteilernetzbereich abbildet (Äquivalent zu den Investitionsmaßnahmen im Übertragungsnetzbereich), beseitigt werden. Dadurch werde eine zeitnahe Refinanzierung der Investitionen gewährleistet und die Investitionsbedingungen energiewendefreundlicher ausgestaltet. Als weitere zusätzliche Variante wird vorgeschlagen, den besonders durch die Energiewende betroffenen Verteilnetzbetreibern den Zugang zum Instrument der Investitionsmaßnahmen zu gewähren.

Daneben sollen nach Auffassung der Bundesnetzagentur Regelungen geschaffen werden, die den Netzbetreiber anreizen, in intelligente Lösungen zu investieren. Um dies zu erreichen, werde ein Rahmen geschaffen, der es dem Netzbetreiber erlaube, Effizienzgewinne u. a. aus intelligenten Lösungen über die Dauer einer Regulierungsperiode hinaus („Efficiency Carry Over“) zu behalten. Darüber hinaus solle das Instrument der Investitionsmaßnahme, das bisher Erweiterungen in den Übertragungsnetzen regelt, auf besonders von der Energiewende betroffene Verteilernetzbetreiber ausgeweitet werden, um deren besondere Situation angemessen zu berücksichtigen.

Modelle, die zur Verbesserung der Investitionsbedingungen einen jährlichen Kapitalkostenabgleich vorsehen, werden von der Bundesnetzagentur abgelehnt. Sie adressieren zwar ebenfalls den bestehenden Zeitverzug zwischen Investition und Refinanzierung, reizen aber eher kapitalintensive Netzausbaustrategien an. Anreize, durch intelligente und innovative Lösungen Kosten einzusparen, würden geschmälert. Diese Modelle würden die Energiewende je nach Ausgestaltung unnötig um bis zu 8 Mrd. Euro verteuern.

Daneben werden verschiedene Verfahrensvereinfachungen vorgeschlagen, die den Verwaltungsaufwand der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden verringern.

Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de (Elektrizität und Gas/Unternehmen/Institutionen/Netzentgelte/Evaluierung/Anreizregulierung 2013/14).

Az.: II/3 811-00/9

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