Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 402/2012 vom 09.07.2012

Bundesnetzagentur zur Nutzung von Bahnstromtrassen beim Netzausbau

Die Bundesnetzagentur stellt ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, inwieweit die bestehenden Bahnstromtrassen im Rahmen des vorzunehmenden Netzausbaus nutzbar sind. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Nutzung des Eisenbahnnetzes für die Stromversorgung mit zahlreichen technischen Schwierigkeiten und zum Teil hohen Kosten verbunden ist. Die Studie wird in die Vorbereitung des Bundesbedarfsplans einfließen, der bis Ende des Jahres den Netzausbedarf auf der Ebene der Übertragungsnetze verbindlich festlegen soll.

In dem Gutachten „Machbarkeitsstudie zur Verknüpfung von Bahn- und Energieleitungsinfrastrukturen“ wurde angesichts des wachsenden Stromtransportaufkommens aus regenerativen Energiequellen im Norden zu Abnehmern im Süden Deutschlands untersucht, ob die Nutzung von Bahnstromfernleitungstrassen für Energieleitungen der öffentlichen Stromversorgung einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der aktuellen Netzausbauplanung leisten kann. Die Studie wird daher in die Untersuchungen zum Ausbaubedarf des Höchstspannungsnetzes und damit in den Bundesbedarfsplan einbezogen werden.

Laut dem Gutachten betreibt die Bahn für die Energieversorgung ihrer Züge ein eigenes Stromnetz mit einer Trassenlänge von 7800 Kilometern. Diese Leitungen würden sich jedoch nur zu einem kleinen Teil mit denen der Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen überschneiden, die für die Energiewende nachgerüstet werden müssten. Deshalb kämen für eine Parallelführung der Leitungen nur kürzere Streckenabschnitte in Frage.

Eine „Doppelnutzung“ des Netzes für Eisenbahnen und die öffentliche Energieversorgung scheidet aus technischen Gründen aus: Das Bahnstromnetz werde mit einer anderen Frequenz betrieben als das öffentliche Höchstspannungsnetz. Deshalb ließen sich die vorhandenen Strommasten auch nicht einfach mit zusätzlichen Freileitungen für den üblichen Drehstrom bestücken. Weil es dann zu störenden Wechselwirkungen komme, wäre dies nur auf begrenzten Streckenabschnitten möglich.

Die wirtschaftlich günstigste Variante sei es, Bahnstromleitungen und Kabel für Gleichstrom-Hochspannung (HGÜ) über gemeinsame Freileitungsmasten zu führen. Dazu müssten die vorhandenen Bahnstromfreileitungsmaste durch neue kombinierte Maste ersetzt werden, die noch zu entwickeln seien. Eine Parallelführung von Bahnstromfreileitungen und HGÜ-Erdkabelsystemen sei technisch möglich. Allerdings sei dies mit Abstand die teuerste Netzausbauvariante.

Das Gutachten wurde unter der Leitung der Bundesnetzagentur und in Begleitung u. a. durch das Bundeswirtschaftsministerium, das Eisenbahnbundesamt, die Deutsche Bahn AG und Vertreter der vier Übertragungsnetzbetreiber erstellt. Das vollständige Gutachten sowie eine Zusammenfassung ist im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/BK8/Gutachten_Nutzung_Bahnstromtrassen_Netzausbau/Gutachten_Nutzung_Bahnstromtrassen_Netzausbau_TxtBaustein.html?nn=65116 abrufbar.

Az.: II gr-ko

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