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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 580/2022 vom 29.09.2022
Bundespreis "Blauer Kompass" für herausragende Projekte zur Klimaanpassung und Risikovorsorge verliehen
Bundesumweltministerin Steffi Lemke und der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner haben zum Abschluss der „Woche der Klimaanpassung“ in Berlin gemeinsam die Gewinner/innen des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2022 ausgezeichnet.
Mit 240 Einreichungen gab es einen neuen Teilnahmerekord für diese Auszeichnung. Der Preis geht jeweils an herausragende Klimaanpassungsprojekte in den Bereichen Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Handwerk sowie Umweltbildung und ländliche Entwicklung. Außerdem wurde ein Publikumspreis vergeben.
Neu sind eine eigene Kategorie für Kommunen und jeweils 25.000 Euro Preisgeld für die ausgezeichneten Projekte. Ziel des Wettbewerbs ist es innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für die Vorsorge und die Anpassung an die Folgen der globalen Klimakrise, wie Hitze, Dürre? und ?Starkregen?, zu präsentieren.
Der Bundespreis ist Bestandteil des Drei-Punkte-Plans zur Anpassung an den Klimawandel, welchen das Bundesumweltministerium 2021 zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet hat. Die kommunalen Spitzenverbände stellen insofern auch ein Jurymitglied für den Blauen Kompass.
Die „Woche der Klimaanpassung“ fand bundesweit statt und es wurden erstmals Veranstaltungen in ganz Deutschland gute Beispiele der Klimavorsorge präsentiert.
Aus kommunaler Sicht
Besonders begrüßenswert ist die neu eingeführte Preiskategorie für Kommunen. Städte und Gemeinden sind nicht nur mit Fragen des Klimaschutzes, sondern verstärkt mit denen der Klimaanpassung befasst. Zur flächendeckenden Implementierung der erforderlichen Klimaanpassungsmaßnahmen, sind dies erste Schritte, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung gemeinsam mit Bund und Ländern zu lösen. Die erforderlichen Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene sind dabei hinreichend finanziell zu unterstützen; so etwa im Hinblick auf das Erstellen von Starkregengefahrenkarten und von kommunalen Hitzeaktionsplänen sowie bei der erforderlichen baulichen Anpassung von Infrastrukturen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Az.: 23.1.4-002/005 gr