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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 29/2024 vom 15.01.2024
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird nicht fortgeführt
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird nicht über das Jahr 2024 hinaus fortgeführt. Dies ist mit Blick auf den dringend notwendigen Sanierungsbedarf zahlreicher kommunaler Einrichtungen zu kritisieren. Die aktuellen Einsparbemühungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind hierfür ursächlich.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde erstmals im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte das Programm seitdem mehrfach mit neuen Finanzmitteln ausgestattet. In den Jahren 2015 bis 2021 wurden insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Auf drei Projektaufrufe in den Jahren 2015, 2018 und 2020 sind jeweils mehrere hundert kommunale Projektvorschläge mit einem Förderbedarf in Milliardenhöhe eingegangen. Das Bundesprogramm war damit um ein Vielfaches überzeichnet. Aus allen bisherigen Förderrunden wurden rund 900 Projekte für eine Förderung ausgewählt, davon betreffen gut 750 Projekte kommunale Sportstätten. Im Jahr 2022 hatte der Deutsche Bundestag Mittel in Höhe von 476 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2023 standen immerhin noch 400 Mio. Euro bereit. Diese waren im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt.
Die nun erfolgte Mittelkürzung steht im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket zum Bundeshaushalt 2024 und der insoweit gefundenen Einigung zum KTF. Für das Jahr 2024 stehen nunmehr nur noch 48,6 Mio. Euro zur Verfügung, die ausschließlich zur Finanzierung der bereits eingegangenen Verpflichtungen und zur Abwicklung des Programms verwendet werden.
Dem gegenüber steht ein fortwährend hoher Sanierungsstau an kommunalen Sportstätten von derzeit rund 13 Mrd. Euro (KfW-Kommunalpanel 2023), der im Wesentlichen daraus resultiert, dass viele dieser Einrichtungen vor Jahrzehnten errichtet wurden und dadurch nicht mehr den aktuellen sportfachlichen sowie technischen und energetischen Anforderungen an moderne Sportstätten entsprechen.
Der Sanierungsstau von kommunalen Sportstätten in Höhe von 13 Mrd. Euro kann von den Kommunen ohne finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder nicht behoben werden. Viele Sporthallen stammen noch immer aus der Zeit des Wirtschaftswunders und müssen dringend energetisch saniert werden, um die Unterhaltungskosten in den Städten und Gemeinden zu reduzieren. Das Streichen oder Einkürzen von wichtigen Programmen wie dem Investitionspakt Sportstätten ist daher in Hinblick auf eine funktionierende Infrastruktur in den Kommunen kontraproduktiv. Hinzu kommt, dass die Kommunen die Delle bei der Nachfrage in der Bauwirtschaft aktuell gut nutzen könnten, um kommunale Einrichtungen klimaneutral zu modernisieren.
Az.: 44.1.1-005/001