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StGB NRW-Mitteilung 567/2012 vom 24.10.2012
Bundesrat beim Fiskalpakt für Verwaltungsvereinfachung
Der Bundesrat hat am 12.10.2012 im Rahmen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts den Bund dahingehend kritisiert, dass die finanziellen Zusagen beim „Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen“ seitens des Bundes nicht eingehalten werden.
Der Bund hat den Ländern in den Verhandlungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags finanzielle Zusagen beim "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht. Im Hinblick auf die Finanzierung der zusätzlichen Plätze haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Bund den Ländern Investitionskosten für weitere 30.000 Krippenplätze in Höhe von 580,5 Mio. Euro sowie jährlich 75 Millionen Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen überlässt. Der Bundesrat erwartet, dass dieser Betrag bereits ab dem Jahr 2013 in voller Höhe den Ländern zur Verfügung gestellt wird.
Der Bundesrat bekennt sich zum Ziel eines raschen Ausbaus der U3-Kinderbetreuung. Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn die Länder über die nötige zeitliche Flexibilität beim Einsatz der Mittel verfügen und der administrative Aufwand zur Abwicklung der Finanzhilfen so weit wie möglich begrenzt wird. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang vor allem auf die im Entwurf eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder gegenüber den bestehenden Verwaltungsvereinbarungen nach den Vorstellungen der Bundesregierung deutlich ausgeweiteten und verschärften Prüf-, Berichts- und Nachweispflichten hin, die aus Sicht des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Korrektur bedürfen. (Quelle: DStGB Aktuell vom 19.10.2012)
Az.: III/2 711-2