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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 480/2001 vom 05.08.2001
Bundesrat beschließt Heimgesetznovelle
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2001 mit breiter Mehrheit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes zugestimmt. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz ( BT-Drucksache 14/5399) tritt somit zum 01. Januar 2002 in Kraft. Mit der Novellierung des Heimgesetzes sollen bessere Rahmenbedingungen für die rund 850.000 älteren und behinderten Menschen in Deutschland geschaffen werden, die auf Dauer in einem Heim leben. Das Gesetz hat folgende Schwerpunkte:
Stärkung der Heimaufsicht
Grundsätzlich soll jedes Heim mindestens einmal jährlich geprüft werden. Es wird gesetzlich festgeschrieben, dass Prüfungen jederzeit auch unangemeldet erfolgen dürfen.
Verbesserung der Transparenz bei den Heimverträgen
Durch die Aufschlüsselung der Leistungen und der hierfür zu entrichtenden Entgeltbestandteile können die verschiedenen Heime und ihre Leistungen besser miteinander verglichen werden.
Weiterentwicklung der Mitwirkung
Der Heimbeirat wird für Dritte geöffnet. Das können Angehörige, Vertrauenspersonen, Mitglieder örtlicher Seniorenvertretungen sein. Außerdem wird der Heimbeirat künftig an den Vergütungsverhandlungen sowie an den Verhandlungen über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen beteiligt.
Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht, Medizinischem Dienst der Krankenversicherung, Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aller Beteiligten vermeidet Doppelarbeit und nutzt Synergieeffekte.
Abgrenzung zwischen Heim und Betreutem Wohnen
Das "echte" Betreute Wohnen fällt künftig nicht unter das Heimgesetz.
Az.: III 872