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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 104/2006 vom 10.01.2006
Bundesrat beschließt Initiative zur Zuständigkeitslockerung
Der Bundesrat hat am 21.12.2005 dem vom Land Hessen erneut eingebrachten Entwurf für ein Zuständigkeitslockerungsgesetz zugestimmt. Der Gesetzentwurf enthält u.a. Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (KJHG) in Form von Öffnungsklauseln. Danach soll die Errichtung eines Landesjugendamtes in das Ermessen der Länder gestellt und es ihnen ermöglicht werden, die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen von dem überörtlichen auf den örtlichen Träger der Jugendhilfe zu übertragen, sofern dieser nicht selbst zugleich Träger der Einrichtung ist.
Der Beschluss des Bundesrats deckt sich mit jahrelangen Forderungen des DStGB und des StGB NRW, insbesondere zum Bereich der Heimaufsicht unter dem Aspekt ortsnaher und effizienter Aufgabenwahrnehmung eine Lockerung bundesrechtlicher Zuständigkeitsvorgaben zu befürworten.
Az.: III 810 - 8