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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 603/2021 vom 08.10.2021
Bundesrat beschließt Ladesäulenverordnung
Die Länder haben am 17. September 2021 dem Regierungsvorschlag zur geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll.
Um sicherzustellen, dass eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die nun im Bundesrat beschlossene Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen.
Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit wird es für Kundinnen und Kunden leichter, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern.
Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das Schnellladegesetz Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:
Grunddrucksache im Bundesrat: www.bundesrat.de
Beschlussdrucksache im Bundesrat: www.bundesrat.de
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, ADAC, Deutscher Kreditwirtschaft und weiteren Partnern: www.dstgb.de
DStGB-Positionspapier „Alternative Antriebe“: www.dstgb.de
Az.: 33.0-003/002