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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 199/2020 vom 02.03.2020
Vorschrift für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windrädern
Der Bundesrat hat am 14.02.2020 der durch die Bundesregierung beschlossenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung soll vor allem die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen.
Neben der „Verspargelung“ des Landschaftsbildes stören sich viele Anwohner bei der Windkraft an Land an dem Dauerblinken der Windkraftanlagen beziehungsweise Windparks. Änderungen waren bislang im Hinblick auf die Luftverkehrssicherheit nur bedingt möglich. Insbesondere fehlten legale technische Lösungen, die auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Vielerorts dürften die roten Blinklichter jetzt deutlich weniger aufleuchten. Denn künftig sollen sie nur noch blinken, wenn es gilt, eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern.
Die Anpassung der Verwaltungsvorschrift führt in technischer Hinsicht dazu, dass neben den bislang bestehenden passiven Systemen (radarbasierte Systeme) zukünftig auch aktive Systeme zugelassen sind (Aktivierung durch Transpondersignale, die vom Luftfahrzeug ausgehen).
Weiter setzt die Novelle neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um. Die Verwaltungsvorschrift soll einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Mit der neuen Vorschrift steigen die Chancen der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. Positiv ist ebenfalls, dass weitere technische Lösungen akzeptiert werden, welche die Windkraftbranche nicht zwingend mit zusätzlichen Kosten belastet. Jedoch dürfte die technische Umsetzung noch einige Jahre in Anspruch nehmen.
Az.: 20.1.4.1-004/001 gr