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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 337/2014 vom 30.04.2014
Bundesrat fordert Entlastung der Kommunen 2017
Der Bundesrat hat anlässlich seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 den Entwurf des Bundeshaushalts 2014 beraten und hierzu Stellung genommen. Er hat darauf hingewiesen, dass auch weiterhin eine zurückhaltende und auf Nachhaltigkeit gerichtete Haushalts- und Finanzpolitik erforderlich ist. Unbeschadet dessen sieht er im vorgelegten Entwurf weitere Ansätze für zukunftswirksame und wachstumsstärkende Maßnahmen, verlangt jedoch eine effektive Entlastung der Kommunalfinanzen und eine Stärkung kommunaler Infrastruktur.
Umschichtungen innerhalb des Haushalts und Entlastungen an anderer Stelle sollten dazu genutzt werden, dem hohen Investitionsbedarf im Verkehrsbereich, bei der Städtebauförderung und der flächendeckenden Breitband-Grundversorgung gerecht zu werden. Zudem erinnert der Bundesrat an die bereits getroffenen Absprachen, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Für die Kommunen sei es unerlässlich, zeitnah Planungssicherheit zu erhalten. Die Länder erwarten daher, dass die entsprechenden Regelungen mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von 5 Mrd. Milliarden Euro in Kraft treten können.
Aufgrund des großen Umfangs der Bundeswehrreform sei auch in diesem Bereich die erforderliche Unterstützung des Bundes für die Kommunen erneut zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen, so der Bundesrat.
Az.: IV/1 971-00