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StGB NRW-Mitteilung 440/2015 vom 10.08.2015
Bundesrat für Erdkabel bei Ausbau der Stromnetze
Der Bundesrat hält die Ausweitung der Erdkabeloptionen im Höchstspannungsnetz aus Gründen der Akzeptanz des Netzausbaus und im Hinblick auf eine erforderliche Flexibilität für sinnvoll und geboten. Die Bundesregierung kündigt anknüpfend an die Stellungnahme des Bundesrates an, einen konkreten Vorschlag zu entwickeln, um durch weitere Erleichterungen im Gleichstrombereich eine Beschleunigung des Netzausbaus zu erreichen. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus und der diesbezüglichen Gegenäußerung der Bundesregierung hervor.
Bundesrat und Bundesregierung nehmen damit zentrale kommunale Forderungen auf. Darüber hinaus macht die Länderkammer noch weitere Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung größtenteils ablehnt. Zu den von der Bundesregierung abgelehnten Vorschlägen gehören etwa:
- Eine Erweiterung der Erdverkabelungsoption für Vorhaben nach § 43 Satz 1 EnWG im Bereich der Höchstspannungsnetze mit einer Netzspannung von 380 Kilovolt und mehr. Diese hält die Bundesregierung aus systematischen Gründen nicht für zweckmäßig.
- Die Zeiträume der Befreiung von Stromspeichern von den Netzentgelten im Fall von Strombezug gegenüber dem geltenden Recht zu verdoppeln. Der Bundesrat hatte hierfür votiert, um die Wirtschaftlichkeit von Speicheranlagen als wichtige Flexibilitätsoption zu erhöhen.
- Eine Pflicht zur Berücksichtigung von Trassenverkürzungsmöglichkeiten durch die Teilerdverkabelungsabschnitte im Prozess der Trassenfindung im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Diesbezüglich argumentiert die Bundesregierung, dass dies bereits im Rahmen der Bundesfachplanung nach dem NABEG berücksichtigt werde.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte sich bereits in ihrer im Januar 2015 abgegebenen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus für eine Ausweitung der (Teil-)Erdverkabelungsoption bei Übertragungsnetzausbau ausgesprochen. In der Stellungnahme hatten die Verbände argumentiert, dass die Erd- bzw. Teilerdverkabelung stets im Zusammenhang mit der Schaffung einer höheren Akzeptanz und einer schnelleren Umsetzbarkeit des erforderlichen Netzausbaus zu betrachten sei.
Vor diesem Hintergrund sei insbesondere zu erwägen, ob der Bau von Erdkabeln in Konfliktsituationen nicht in größerem Umfang als bisher zugelassen werden sollte. Neben der Entlastung des Landschaftsbilds von weiteren Hochspannungsmasten kann eine Erdverkabelung zu einer Konfliktentflechtung mit bestehenden anderen Leitungsvorhaben beitragen. Es wurde daher angeregt, die Möglichkeit der Erdverkabelung prinzipiell für alle Netzausbauprojekte zuzulassen. Diese Argumentation wird in der Stellungnahme des Bundesrates weitgehend übernommen.
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus ist die Bundestags Drucksache 18/4655, die Unterrichtung der Bundesregierung ist die Bundestags Drucksache 18/5581.
Az.: II/3 811-00/9