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StGB NRW-Mitteilung 784/2016 vom 24.11.2016
Bundesrat für Stärkung der Freiwilligendienste
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2016 eine Entschließung zur Stärkung der Freiwilligendienste (BR-Drs.: 516/16(B) beschlossen. Diese sollen nicht durch überflüssige Bürokratie und Regularien sowie finanzielle Nachteile belastet werden. Darüber hinaus fordern die Länder, Anbieter eines Freiwilligendienstes bundesweit von der Umsatzsteuer zu befreien.
Jungen Menschen aus finanzschwachen Familien sollte das im Freiwilligendienst gewährte Taschengeld nicht als Einkommen auf Leistungen nach dem SBG II und SGB XII angerechnet und eine Wohngeldzahlung ermöglicht werden. Freiwilligendienste haben sich in Deutschland gerade unter jungen Menschen etabliert und erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Mit den vom Bundesrat geforderten Erleichterungen könnten neue Träger gewonnen und zugleich der großen Nachfrage nach Plätzen im Freiwilligendienst begegnet werden.
Wesentliche Forderungen aus der Entschließung des Bunderates „Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen“: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob zur stärkeren Unterstützung und Anerkennung von Freiwilligendiensten, insbesondere zu folgenden Punkten, eine Änderung herbeigeführt werden kann:
- Die Trägervielfalt und das Subsidiaritätsprinzip müssen stärker als bisher unterstützt werden, so dass auch kleine Initiativen und Organisationen berücksichtigt werden können.
- Die Beantragung der Fördermittel sollte durch Abbau unnötiger Bürokratie vereinfacht werden.
- Freiwillige mit Wohnberechtigung und eigener Wohnung sollten einen einheitlichen Anspruch auf Wohngeld erhalten.
- Das Taschengeld im Freiwilligendienst soll nicht als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII angerechnet werden.
- Der Mehrbedarf von Freiwilligen mit einer Behinderung (inklusive eventueller notwendiger Assistenzdienste) sollte durch den Bund übernommen werden.
- Die Möglichkeiten von gemeinsamen Freiwilligendiensten von Menschen mit und ohne Behinderungen in sogenannten „Tandem-Projekten“ sollen weiterentwickelt und ausgebaut werden.
- Eine einheitliche Befreiung der Träger von der Umsatzsteuer sollte umgesetzt werden.
- Der Freiwilligendienst und vor allem der Bundesfreiwilligendienst für unter 27-Jährige als Bildungsangebot soll ein Mindestmaß an Qualitätsstandards erhalten.
Die Forderung der Länder, die bestehenden Förderrichtlinien zu den Freiwilligendiensten auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen, um insbesondere kleine Träger nicht mit bürokratischen Hürden zu belasten, ist ausdrücklich zu begrüßen. Auch die Forderung, dass die Träger bundesweit einheitlich von der Umsatzsteuer befreit werden ist zu unterstützen. Vor dem Hintergrund, dass jährlich mehr Bewerber als Plätze im Freiwilligendienst zur Verfügung stehen, könnte mit den genannten Erleichterungen die Gewinnung neuer Träger vorangetrieben werden. (Quelle: DStGB Aktuell)
Az.: 37.0.1.5-001