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StGB NRW-Mitteilung 27/2017 vom 09.12.2016
Bundesrat gegen Anrechnung von Aufwandsentschädigung auf Rente
Der Bundesrat hat am 25.11.2016 die Bundesregierung per Entschließungsantrag aufgefordert, eine dauerhafte Regelung zu schaffen, nach der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige nicht als Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen sind. Angesichts der vom Bundesrat betonten Gleichbehandlung solle eine solche Regelung für alle ehrenamtlich Tätigen gelten.
Dies würde insbesondere auch kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige und Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste sowie Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger betreffen, deren Aufwandentschädigungen aufgrund einer Übergangsregelung bis zum 30.09.2017 nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft muss eine dauerhafte Regelung geschaffen werden, um Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige von der Hinzuverdienstanrechnung auszunehmen.
Az.: 13.0.34-001/001