Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 192/2020 vom 23.03.2020

Bundesrat: Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft

Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 final zugestimmt (BR-Drs. 78/20).

Das „Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ ermöglicht es nunmehr den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen, und zwar auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten die Regelungen somit außer Kraft.

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung in NRW ist seit dem 1. Juli 2015 in Kraft. Sie tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft. Von ihren Regelungen sind 22 Kommunen in NRW erfasst. Die mietrechtlichen Verordnungen werden aktuell von der Landesregierung einer Gesamtbetrachtung unterzogen.

Az.: 20.4.2.2-002/002 St

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