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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 662/2023 vom 10.10.2023
Bundesrat nimmt Stellung zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Sitzung am 29. September 2023 eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Darin folgt der Bundesrat in vielen Punkten den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, unter anderem zur Deckung der Kosten der Kommunen, zur Aufstockung der Förderung für Wärmenetze, und zur Verlängerung der Fristen für die Erstellung der Wärmepläne.
Der Bundesrat merkt in seiner Stellung an, dass der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze eine weitreichende und umfassende Aufgabe darstelle, woraus eine langfristig hohe finanzielle Belastung für die Länder und Kommunen resultiere. Daher wird gefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Kosten der Kommunen für den Prozess der Wärmeplanung auch vom Bund vollständig zu decken. Aus Sicht des Bundesrates sei davon auszugehen, dass der einmalige Erfüllungsaufwand für die Erstellung der Wärmeplanung durch die Kommunen über die Schätzung des Gesetzentwurfs hinaus mindestens 800 Mio. Euro betragen werde und auch im Hinblick auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Fristen zur Erstellung der Wärmepläne bis längstens 30. Juni 2028 jeweils zu einem Viertel bereits in den Jahren 2024 bis 2027 anfallen werde.
Außerdem geht der Bundesrat davon aus, dass der Einsatz von Wasserstoff im Gebäudesektor vor allem durch Nutzungskonkurrenzen und die Zahlungsbereitschaft anderer Sektoren von eher nachgelagerter Bedeutung bleibt. Zudem seien für eine nachhaltige Raumwärmebereitstellung Technologien vorhanden, die erneuerbaren Strom direkt und effizient einsetzten. Von daher seien mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung robuste und verbindliche Regelungen auf Bundesebene notwendig, um eine Mehrfachverplanung dieses knappen Gutes zu vermeiden. Entsprechende Regelungen seien im Leitfaden und Technikkatalog des Bundes vorzusehen.
Der Bundesrat hält es im Weiteren für zielführend, dass die regulatorischen und vor allem finanziellen Rahmenbedingungen für Nah- und Fernwärmenetze erheblich verbessert werden. Deshalb sei eine Ausweitung des finanziellen BEW-Rahmens auf mindestens 3 Mrd. Euro pro Jahr bis 2030 für eine sichere Ausgestaltung dringend erforderlich. Zudem solle das Gesetz um eine Regelung erweitert werden, nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz gespeist wird, von erforderlichen Nebenanlagen sowie von Wärmenetzen im überragenden öffentlichen Interesse liegen, sofern sie nicht in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark, nationalen Naturmonument oder einer Kern- oder Pflegezone von Biosphärenreservaten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes liegen.
Der Bundesrat erwartet außerdem, dass die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne zumindest jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Er empfiehlt, die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne darüber hinaus um ein bis zwei Jahre zu verlängern. Zudem sei die Einwohnergrenze, unterhalb der die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen können, von 10.000 auf 20.000 Einwohner anzuheben, damit für Gemeinden mit einer größenbedingt geringeren Leistungsfähigkeit das Verfahren der Wärmeplanung durch die Vereinfachung von Beteiligungsprozessen erleichtert werden kann. Der vorgeschlagene Grenzwert von 20.000 Einwohnern orientiere sich an den bisherigen landesrechtlichen Einwohnergrenzen für eine bereits pflichtige Wärmeplanung in Baden-Württemberg und Hessen.
Nicht zuletzt fordert der Bundesrat das Vergaberecht für die Auswahl und Beauftragung der Dienstleister und Gutachter für die Erstellung der Wärmeplanungen mit Ausnahmen auszustatten, damit die besonders bedeutsame Klimaschutzaufgabe in den eng gesteckten Fristen bundesweit realistisch durch Länder und Kommunen umgesetzt werden kann.
Anmerkung
Aus kommunaler Sicht sind die Forderungen des Bundesrates zu empfehlen. Schon die Ausschussempfehlungen, denen der Bundesrat in großen Teilen folgt, haben viele kommunale Forderungen aufgegriffen. Zunächst ist eine Verlängerung der Fristen notwendig, um den Druck auf Planungskapazitäten sowohl in den kommunalen Verwaltungen als auch in den externen Planungsbüros zu senken. Eine entsprechende Anpassung des Vergaberechts ist in diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig, um die Vergabe der Wärmeplanung zu erleichtern. Die Forderung nach einer Finanzierungszusage und weiteren Konkretisierung seitens des Bundes ist ebenfalls zu begrüßen, genauso wie die Forderung nach einer Ausweitung der Förderung für den (Aus-)Bau von Wärmenetzen. Denn bisher fehlt es an einer konkreten Förderkulisse für die Wärmeplanung und die Umsetzung der vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen. Bezüglich des Einsatzes von Wasserstoff, ist es wichtig, keine Vorfestlegungen zu treffen, die den zukünftigen Einsatz von Wasserstoff in der Wärmewende beschränken. Da die Entwicklungen in diesem Bereich noch nicht absehbar sind, ist der Technologieoffenheit ein großer Stellenwert einzuräumen.
Weitere Informationen:
Stellungnahme des Bundesrates, Drucksache 388/23: www.bundesrat.de
Az.: 28.6.9-005/004