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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 737/2023 vom 14.11.2023
Bundesrat stimmt Energieeffizienzgesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20.10.2023 die Änderungen des Energieeffizienzgesetzes gebilligt. Dieses sieht Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen bis zum Jahr 2030 vor. Das Gesetz sieht auch eine Einsparverpflichtung der Kommunen durch die Länder vor.
Das Energieeffizienzgesetz zielt darauf ab, die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll laut Gesetzesbegründung zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern.
Dabei sollen Bund, Länder und Kommunen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden Energie, die Länder 3 Terawattstunden einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen.
Den Ausschussempfehlungen folgend weist der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung darauf hin, dass das neue Energieeffizienzgesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsieht, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalten. Er fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet und ist unter folgendem Link zu finden: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/478-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Daneben gibt es für energieintensive Unternehmen künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen mit einem geringeren Energieverbrauch müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Zudem sollen Rechenzentren bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Anmerkung
Die Bestrebung, die Energieeffizienz sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch zu steigern, ist klimapolitisch grundsätzlich sinnvoll. Der fortschreitende Klimawandel und die aktuelle Energiekrise machen eine Steigerung der Energieeffizienz und das Einsparen von Energie zu einer drängenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
Dabei bieten die kommunalen Liegenschaften mit über 180.000 Gebäuden (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sporthallen, etc.) sowie über 2,1 Mio. kommunalen Wohnungen große Potenziale. Die Strom- und Wärmeversorgung kostete die Städte und Gemeinden bis zum Beginn der Energiekrise 2022 jährlich rund 5 Mrd. Euro.
Da mit dem Energieeffizienzgesetz im ersten Schritt nur die Länder verpflichtet werden, wird zwingend darauf zu achten sein, dass weitergehende Maßnahmen, die die Länder den Kommunen aufgeben, unter Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes vollumfänglich finanziert werden. Dies muss auch Maßnahmen der Datenerfassung und der Dokumentation umfassen. Die Entschließung des Bundesrates, die auch eine finanzielle Unterstützung durch den Bund fordert, ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
Es ist zudem zu beachten, dass Städte und Gemeinden bereits seit vielen Jahren weitreichende Maßnahmen ergriffen haben, um Energie einzusparen und die Energieeffizienz zu steigern. Diese Bestrebungen haben sich vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit einhergehenden Energiekrise in den letzten Monaten nochmals verschärft. Um den Weg weiter zu beschreiten, müssen Bund und Länder die kommunale Ebene zur Erreichung der anvisierten Ziele auskömmlich finanziell unterstützen. Das gilt in besonderem Maße für den Bereich der energetischen Bestandssanierung, da hier die größten Einsparpotenziale liegen.
Az.: 28.6.1-002/003