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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 648/2021 vom 17.11.2021
Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
Der Bundesrat hat am 5. November 2021 der neuen Heizkostenverordnung zugestimmt (BR-Drs. 643/21). Mit der Vorschrift wird eine europäische Vorgabe umgesetzt, nach der Heiz- und Warmwasserkostenzähler aus der Ferne ablesbar sein müssen, sodass das Ablesen vor Ort entfällt.
Für neue Zähler gilt dies sofort, während bestehende Zähler bis 2026 umgerüstet werden müssen. Zudem sollen die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Zukunft einen Vergleich zum vorherigen und zum Durchschnittsverbrauch beinhalten. Damit soll für Verbraucher deutlich werden, wie sie Heiz- und Warmwasserkosten einsparen können. Enthalten sind zudem Regelungen, die sicherstellen, dass fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte in ausreichendem Maße Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten.
Der Bundesrat hat der Verordnung jedoch nur unter der Bedingung zugestimmt, dass diese schon nach drei Jahren evaluiert wird. Auf diesem Weg soll möglichst frühzeitig erkannt werden, inwiefern zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen für Mieterinnen und Mieter entstehen. Der Bundesrat sah dies als erforderlich an, da er Zusatzkosten durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand und steigenden Investitionskosten für wahrscheinlich hält. Die Notwendigkeit einer Kostendeckelung müsse dementsprechend schnellstmöglich geprüft werden. Zudem soll die Bundesregierung transparent machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom-, Gas-, und Wasserkosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können. Der Bundesrat hat seine Entschließung der Bundesregierung zugeleitet, welche sich nun mit der Bedingung des Bundesrates auseinandersetzen muss.
Die Beschlussdrucksache finden Sie hier: www.bundesrat.de
Az.: 20.4.2.2-007/001 gr