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StGB NRW-Mitteilung 55/2012 vom 12.12.2011
Bundesrat stoppt Bundeskinderschutzgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2011 dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern (Bundeskinderschutzgesetz) nicht zugestimmt. Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie halten es z.B. für erforderlich, im Rahmen der „Frühen Hilfen“ auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern.
Bei den geplanten Regelungen zur Qualitätsentwicklung und —sicherung sieht der Bundesrat Veränderungsbedarf mit dem Ziel, die bundesrechtlichen Vorgaben auf das Notwendige zu beschränken. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bund strebt an das Vermittlungsverfahren noch vor Weihnachten abzuschließen. Der DStGB hatte im Vorfeld der Bundesratsbefassung an die Länder appelliert, ihrer Verantwortung für die Kommunen nachzukommen.
Die Vorlage des Bundes für ein Bundeskinderschutzgesetz führt aus Sicht des DStGB in die richtige Richtung und greift wichtige Forderungen der Kommunen, wie die vorgesehene Stärkung präventiver Maßnahmen, eine bessere Datenübermittlung sowie Informationsweitergabe auf. Das Gesetz lässt jedoch die Finanzierungsfrage völlig offen. Gerade bei der Finanzierung von sogenannten 'Familienhebammen', die sich um Familien mit besonderem Hilfsbedarf kümmern, übernimmt der Bund nur befristet die Finanzierung. Die Bestrebungen der letzten Jahre, die Steuerungsverantwortung der Jugendämter zu stärken und unnötige Standardsetzung zu vermeiden, wird jedoch mit dem Gesetzentwurf ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt. Beim Kinderschutz müssen auch die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Vorbeugende Programme müssen von ihnen zumindest mitfinanziert werden.
Az.: III 717