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StGB NRW-Mitteilung 421/2008 vom 17.06.2008
Bundesrat stoppt Novellierung des Wohngeldrechts
Die seitens der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung des Wohngeldrechts ist seitens des Bundesrates gestoppt worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2008 den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetzentwurf angerufen, der Ende April vom Bundestag verabschiedet worden war.
Durch die beabsichtigte Novelle soll das Wohngeld ab 2009 von durchschnittlich 90 Euro auf 142 Euro im Monat steigen. Zudem ist die Einführung eines Heizzuschlags in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter vorgesehen.
Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen der Bundesratsbefassung darauf hingewiesen, dass man sich über das „Ob“ einer Wohngelderhöhung mit der Bundesregierung und dem Bundestag einig sei. Anders stehe es aber mit dem „Wie“. Durch das neue Gesetz würden die Wohngeldausgaben um jährlich 520 Millionen Euro steigen. Zugleich werde eine unzureichende Beteiligung des Bundes an den Kosten fortgeschrieben. Vor diesem Hintergrund hat Baden-Württemberg die Erhöhung aus prinzipiellen wie aus finanziellen Erwägungen abgelehnt.
Nunmehr bleibt abzuwarten, ob der Vermittlungsausschuss eine zügige Lösung zur Wohngelderhöhung herbeiführen kann. Bereits Mitte März 2008 hatten die Bauminister der Länder dem vom BMVBS vorgelegten Konzept einer Wohngeldnovelle im Grundsatz zugestimmt und sich dafür eingesetzt, dass die Leistungsnovelle von den Ländern im Bundesrat mitgetragen wird. Allerdings hatten sie darauf hingewiesen, dass das Gesamtvolumen der Reform unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der ebenfalls vorgesehenen Kinderzuschlags-Novelle auf das Wohngeld den Betrag von 520 Millionen Euro nicht übersteigen darf. Der Bund wurde zudem aufgefordert, den Ländern detaillierte Berechnungsgrundlagen zu den Auswirkungen der geplanten Leistungsverbesserungen vorzulegen.
Wir werden an dieser Stelle über die weitere Entwicklung berichten.
Az.: II/1 651-20