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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 374/1999 vom 05.06.1999
Bundesrat verabschiedet Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
Der Bundesrat hat am 30. April 1999 die Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV) endgültig verabschiedet. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung konkretisiert das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), welches bereits zum 01. März 1999 in Kraft getreten ist (BBl. I 1998, S. 502 ff). Die Bundesregierung muß nunmehr der geänderten Fassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung noch zustimmen. Es wird davon ausgegangen, daß diese Zustimmung erfolgen wird und die Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung in den nächsten zwei Monaten im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft treten kann.
Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine vorläufige Lesefassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung erstellt. Diese Lesefassung ist in den Tagungsunterlagen der Bodenschutz-Seminare des NWStGB enthalten. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung werden unter anderem Prüfwerte, Maßnahmewerte und Vorsorgewerte festgelegt, mit denen insbesondere die Gefahrenabwehrpflicht (§ 4 Abs. 2 BBodSchG), Sanierungspflicht (§ 4 Abs. 3 BBodSchG) und die Vorsorgepflicht (§ 7 BBodSchG) im Bundes-Bodenschutzgesetz konkretisiert wird. Außerdem wird durch die Festlegung von Prüfwerten die Grundlage dafür geschaffen, wann behördliche Maßnahmen u.a. zur Gefahrerforschung auf der Grundlage des § 9 BBodSchG ergriffen werden können.
Az.: II 50-10