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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 244/2022 vom 20.04.2022
Bundesrat will kommunales Vorkaufsrecht stärken
Am 8. April 2022 hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Berlin, Hamburg und Bremen eine Entschließungsantrag gefasst. Ziel ist es, dass der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich ein rechtssicheres und gestärktes kommunales Vorkaufsrecht in sog. Milieuschutzgebieten im Baugesetzbuch umsetzt.
Angesichts steigender Bodenrichtwerte, Grundstückskaufpreise, Mieten und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen bedürfe es eines starken und effektiven staatlichen Instruments – insbesondere in sozialen Erhaltungsgebieten. Zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und zum Erhalt lebendiger, sozial ausgewogener städtischer Quartiere mit bezahlbaren Mieten reiche der Genehmigungsvorbehalt für bauliche Maßnahmen bzw. Umwandlungen allein nicht aus, betonte der Bundesrat.
Daher hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, um das Baugesetzbuch anzupassen: Das Vorkaufsrecht zum Milieuschutz drohe derzeit de facto leerzulaufen. Es müsse aber künftig wieder genauso effektiv und wirksam ausgeübt werden können wie die anderen Vorkaufsrechte. Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, maßgeblich zu berücksichtigen, ob der Käufer eines Grundstücks in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgt.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Der Entschließungsantrag ist zu begrüßen. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (Az. 4 C 1.20), das der bisherigen Praxis zum Vorkaufsrecht weitgehend die Grundlage entzogen hat. Demnach ist das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten künftig schon dann ausgeschlossen, wenn ein Grundstück zum Zeitpunkt des geplanten Verkaufs entsprechend den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung bebaut ist und genutzt wird. Selbst wenn die Gemeinde Anhaltspunkte für die Annahme hat, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen wird, reicht das zur Begründung des Vorkaufsrechts i.d.R. nicht mehr aus. Auf mögliche zukünftige, zu einer Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung führende Entwicklungen könnten die Kommunen insoweit nicht mehr reagieren. Daher ist es erforderlich, schnell eine rechtssichere und praxisgerechte Regelung zu schaffen. Nach Information des DStGB wird das Bundesbauministerium (BMWSB) in Kürze einen Referentenentwurf hierzu vorlegen.
Az.: 20.1.1.3-001/002 ste