Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 36/2018 vom 07.12.2017

Bundesrat zu EU-Konzept Einlagensicherung

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Mitteilung der EU-Kommission zur Vollendung der Bankenunion die ablehnende Haltung hinsichtlich der Einführung einer harmonisierten europäischen Einlagensicherung bekräftigt. Die mit einer Vollvergemeinschaftung der Einlagensicherung einhergehende Trennung von Risiko und Haftung setzt Fehlanreize und gefährdet letztlich auch die Finanzmarktstabilität.

Auf der 962. Sitzung des Bundesrates hat das Plenum am 24. November unter anderem auch eine Stellungnahme zur am 11. Oktober 2017 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion beschlossen. Ausdrücklich lehnt der Bundesrat eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme weiter ab. Bevor die Idee der Einführung einer harmonisierten europäischen Einlagensicherung (EDIS) überhaupt vorangetrieben werden könne, gelte es zuvorderst alle erforderlichen Maßnahmen zur Risikoreduzierung in den Banken konsequent zu ergreifen und notleidende Kredite in den Bankenbilanzen abzubauen. Die primäre Verantwortung liege hier bei den Mitgliedstaaten und den Banken selbst.

In Bezug auf die Situation in Deutschland haben die Länder unterstrichen, dass es derzeit keine Anzeichen für ein systemweites Problem durch notleidende Kredite gebe, was auch auf die hohen Kreditvergabestandards des deutschen Bankensektors mit seiner Vielzahl an kleinen und mittelständischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken zurückzuführen sei. Diese besondere Struktur des Bankenwesens in Deutschland ist zu schützen und hinsichtlich regulatorischer Maßnahmen zum Abbau fauler Kredite zu berücksichtigen. Zusätzliche bürokratische Belastungen, die allenfalls die Kreditvergabekapazität solider Banken einschränken würde, sind zu vermeiden.

Die auch von kommunaler Seite zu begrüßende Stellungnahme des Bundesrates wird direkt an die Europäische Kommission übermittelt. Die Stellungnahme des Bundesrates kann unter www.bundesrat.de abgerufen werden.

Az.: 41.13.1.3-001/002

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