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StGB NRW-Mitteilung 176/2017 vom 31.01.2017
Bundesrat zu notärztlicher Versorgung im ländlichen Raum
Der Bundesrat möchte die notärztliche Versorgung in den ländlichen Räumen sicherstellen. Das Plenum fordert die Bundesregierung in einer gefassten Entschließung auf, gesetzlich klarzustellen, dass Honorarärztinnen und Honorarärzte sozialversicherungsfrei Notdienste in ländlichen Gebieten übernehmen können. Es wird vorgeschlagen, sich an der bestehenden Regelung in Österreich zu orientieren.
Der Einsatz von Honorarärzten ist in vielen Gemeinden und Regionen unabdingbar, um die medizinische Versorgung der Bürger flächendeckend gewährleisten zu können. Die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit über die Sozialversicherungspflicht schränkt den Gestaltungsspielraum für die Träger der Rettungsdienste bei der Beschäftigung von Honorarärzten erheblich ein und gefährdet damit die notärztliche Versorgung, vorwiegend in den ländlichen Räumen.
Das Plenum des Bundesrates fasste am Freitag, den 16.12.2016, einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 683/16 (Beschluss)) zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auf dem Land und folgte damit einem Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Hintergrund ist die derzeit bestehende unklare Rechtslage über die Frage, ob Honorarärztinnen und Honorarärzten bei Notarzteinsätzen der Sozialversicherungspflicht unterfallen. Erst kürzlich hat ein Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, die Notarzttätigkeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft (Az.: L 7 R 60/12). Dies führt zur Verunsicherung unter Notärztinnen und Notärzten, die vor allem im ländlichen Raum zunehmend auf Honorarbasis tätig sind. Der Bundesrat warnt deshalb, dass es deutlich schwieriger werden könne, Notarztstandorte im notwendigen Umfang zu besetzen.
Die offene Frage nach der Versicherungspflicht gefährdet die Versorgung im ländlichen Raum, weil sie Menschen davon abhalten kann, sich für Notarzteinsätze zur Verfügung zu stellen. Fachverbände seien zudem der Ansicht, dass der Ersatz sogenannter „Freelancer“ durch nichtselbständige Notärztinnen und Notärzte zu Akzeptanzproblemen führen könne. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Lösung zu finden.
Österreich habe die nebenberufliche Notarzttätigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht ausgenommen und ebenso wie die freiberufliche Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung unterstellt. Damit ist die nebenberufliche Notarzttätigkeit dort nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Der Bundesrat fordert, die Bundesregierung solle das Bundesrecht entsprechend zeitnah anpassen. Nur dann seien rechtlich abgesicherte honorarärztliche Modelle weiterhin möglich.
Az.: 38.0.2-001/002