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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 305/2015 vom 23.04.2015
Bundesrat zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
Der Bundesrat hat das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung am 27. März 2015 beraten und umfangreich dazu Stellung genommen (Bundesrats-Drucksache 607/14(B)). Der Beschluss ist online abrufbar unter www.bundesrat.de, Rubrik Dokumente.
Das Aktionsprogramm wird vom Bundesrat grundsätzlich begrüßt, sodann werden zahlreiche Anregungen unterbreitet. Insbesondere bitten die Länder die Bundesregierung, sich für eine zeitnahe und wirksame Reform des EU-Zertifikatehandels ab dem Jahr 2017 einzusetzen. Eine deutliche Verknappung der Zertifikate sei erforderlich, damit Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien gesetzt würden. Auch der Stellenwert einer klimaneutralen Verwaltung sowie die Bedeutung weitergehender Bildungsaktivitäten zum Klimaschutz werden betont.
Der Bundesrat betont das Wesen des Klimaschutzes als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sei es nicht geboten, die Kommunen alleine mit aus Klimaschutzaktivitäten folgenden, zusätzlichen Aufgaben zu belasten. Betroffen seien insbesondere kommunale Überwachungs- bzw. Bau- und Planungsbehörden bei Maßnahmen der Energieeffizienz oder der Abfallvermeidung. Neue zusätzliche Belastungen der kommunalen Haushalte müssten verhindert werden.
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen für einen Ausgleich der kommunalen Belastungen Sorge zu tragen (vgl. insgesamt Nr. 32 des Beschlusses). Eine Umsetzungsmaßnahme zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ist das Aktionsbündnis Klimaschutz, welches sich unter anderem verstärkt den kommunalen Potenzialen und verstärkten Fördermöglichkeiten widmen wird.
Az.: II gr-ko