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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 186/2016 vom 01.02.2016
Bundesrat zum Entwurf eines Wertstoffgesetzes
Der Bundesrat hat in der Sitzung am 29. Januar 2016 dem Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen, für ein verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz mehrheitlich zugestimmt. Der Deutsche Städte und Gemeindebund und der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßen diese Abstimmung ausdrücklich (vgl. hierzu auch bereits die Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände in NRW, Mitt. StGB NRW Januar 2016 Nr. 94 und Nr. 100) .
Ein neues Wertstoffgesetz soll zukünftig regeln, dass zusätzlich zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen künftig auch sonstige Haushaltabfälle aus Kunststoffen oder Metallen (sog. stoffgleiche Nichtverpackungen) erfasst und verwertet werden. Auf der Grundlage eines Planspiels beim Umweltbundesamt im Jahr 2011 wurde grundsätzlich festgelegt, dass in einer Wertstofftonne nur sog. stoffgleiche Nichtverpackungen (SNP) aus Metall und Kunststoff erfasst werden sollen. Hierzu gehören z. B. der Kunststoff-Wischeimer, die Kunststoff-Wurstschale, der Metallkerzenleuchter. Die Menge an stoffgleichen Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff wird mit maximal 7 bis 8 kg/Einwohner/Jahr veranschlagt. Bei dieser geringen Menge kommt ein eigenständiges Erfassungssystem auch aus Kostengründen nicht in Betracht.
Zentrale Forderung der Bundesländer ist, auch in Übereinstimmung mit den Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes NRW, die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommunen. Der Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz, den das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 21. Oktober 2015 vorgelegt hat, sieht hingegen die Überlassung der Verantwortung für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen und künftig stoffgleichen Nichtverpackungen weiter den dualen Systemen vor und würde damit der weiteren Privatisierung der Entsorgungswirtschaft Vorschub leisten.
Nach der Abstimmung im Bundesrat am 29. Januar 2016 ist das Bundesumweltministerium aufgefordert, den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz zurückzuziehen und einen neuen Entwurf, der allen Interessen gerecht wird, vorzulegen. Wenn das Bundesumweltministerium jedoch vor der Sommerpause einen neuen Entwurf vorlegen will, so der Parlamentarische Staatsekretär Florian Pronold, ist fraglich, ob noch Hoffnung für ein Wertstoffgesetz in dieser Legislaturperiode besteht.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Städte und Gemeindebund NRW halten daran fest, dass eine nachhaltige, ressourceneffiziente, transparente, kommunalfreundliche und damit bürgernahe Wertstoffwirtschaft nur mit und nicht gegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in NRW: Städte, Gemeinden, Kreise) erreicht werden kann. Die Entschließung des Bundesrates sieht ihrem Inhalt nach ein künftiges Wertstoffgesetz vor, welches unter anderem auf folgenden Eckpunkten beruhen soll:
- Die Organisationsverantwortung für die Erfassung der Verpackungen und der stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushaltungen soll den Kommunen übertragen werden.
- Die Sortierung und Verwertung der gesammelten Abfälle soll in zentralisierter Form ausgeschrieben werden.
- Die Lizenzentgelte sollen nach ökologischen Kriterien berechnet werden und auf die Hersteller von stoffgleichen Nichtverpackungen ausgedehnt werden.
- Außerdem soll eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen eingerichtet werden. Diese soll verantwortlich zeichnen für die Registrierung der Produktverantwortlichen, einheitliche Lizenzierungsregelungen und gegebenenfalls für die Lizenzierung der Inverkehrbringer sowie für die Überwachung im Rahmen einer Beleihung unter maßgeblicher Beteiligung der Länder und des Bundes sowie für die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung. Die damit mögliche Abschaffung der Dualen Systeme sei ein gewichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung.
Die StGB NRW-Geschäftsstelle weist ergänzend auf Folgendes hin: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte bereits in seiner 125. Sitzung am 04.11.2015 in Düsseldorf einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
- Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz lehnt ein Wertstoffgesetz ab, mit welchem den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht die Organisationsverantwortung für die stoffgleichen Nicht-Verpackungen aus Kunststoff und Metall überantwortet wird.
- Die Bundesregierung, der Bundestag und die Landesregierung werden erneut aufgefordert, eine Wertstofftonne in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einzuführen.
- Im Vorfeld zu einem Wertstoffgesetz bzw. einer Wertstoffverordnung ist sorgfältig zu prüfen, wie eine hochwertige Verwertung insbesondere von Kunststoffen durch ein Recycling (stoffliche Verwertung) sichergestellt werden kann.
Hintergrund für diesen einstimmigen Beschluss war unter anderem, dass das in Deutschland seit dem Jahr 1991 bestehende, rein privatwirtschaftliche „Duale System“ (gelber Sack/gelbe Tonne) zu verwaltungs- und kostenaufwendig ist. Zwischenzeitlich organisieren 10 private Systembetreiber auf der Grundlage des § 6 Verpackungsverordnung ohne Mitwirkung der Städte und Gemeinden die gelbe Tonne. Finanziert wird das System dadurch, dass die Hersteller und/oder Vertreiber einem der 10 Systembetreiber auf der Grundlage eines sog. Lizenzvertrages Geld dafür zahlen müssen, damit dieser die Erfassung und Verwertung der gebrauchten Einweg-Verpackungen durchführt. Die Verpackungsverordnung ist seit ihrer Neuauflage im Jahr 1998 bereits 7 mal geändert worden (in 2014 sogar zweimal), um das private Erfassungs- und Verwertungssystem für gebrauchte Einweg-Verkaufsverpackungen (auch finanziell) zu stabilisieren.
Regelmäßig fangen die Städte und Gemeinden den Unmut der Bürgerinnen und Bürger ab, obwohl sie für dieses rein private System nicht zuständig sind, denn die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger meint, dass die Städte und Gemeinden für die gelbe Tonne/für den gelben Sack zuständig sind, obwohl dieses nicht so ist. Immerhin werden seit dem Jahr 1991 Einweg-Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung etwa über die kommunale Altpapiertonne (für Zeitschriften, Zeitungen, Schreibpapier usw.) mit erfasst und diese Erfassung erfolgt seither reibungslos.
Insgesamt ist die heutige Rechtslage für die Städte und Gemeinden keine komfortable Position, sodass es sinnvoll ist, ihnen die Organisationsverantwortung zurückzugeben. Hinzu kommt, dass die Mehrwegquote bei den Getränken von 72 % auf mittlerweile 47,5 % (2012) zurückgegangen ist, sodass nach 25 Jahren Verpackungsverordnung der Erfolg mehr als fraglich ist.
Az.: 25.0.2.1 qu