Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 43/2004 vom 08.12.2003

Bundesrat zum Präventionsgesetz

Der Bundesrat hat Ende November 2003 in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen zu fördern. Die Sozialversicherungsträger sollen stärker zur Zusammenarbeit untereinander und mit anderen Beteiligten verpflichtet werden. Nach Auffassung des Bundesrates sollen Prävention und Gesundheitsförderung gleichrangig neben der Wiederherstellung der Gesundheit, der Rehabilitation und der Pflege stehen.
Der Bundesrat fordert hierzu von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der jedoch nicht in die Länderkompetenzen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung eingreifen darf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Bundesrat gegen neue Verwaltungsstrukturen aus. Die Bundesregierung wird gebeten, zur Abstimmung der Inhalte eines solchen Präventionsgesetzes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um ein konkretes Konzept zur Finanzierung und Umsetzung von Prävention mit einer zielbezogenen Kooperation auf föderalen
Ebene zu erarbeiten.

Az.: III 801

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