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StGB NRW-Mitteilung 45/2003 vom 05.01.2003
Bundesrat zur bedarfsorientierten Grundsicherung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2002 eine Entschließung zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gefasst (Drs. 805/02 -Beschluss). Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, das Grundsicherungsgesetz aufzuheben. Nach Auffassung des Bundesrates konterkariert eine von Eigenvorsorge und Eigenleistungen völlig unabhängige Grundsicherung das Ziel einer aktivierenden, auf Eigenverantwortung setzenden Sozialpolitik.
Der Bundesrat hält den mit dem Grundsicherungsgesetz beschrittenen Weg für einen Schritt in die falsche Richtung. Der Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen entfalle nur hinsichtlich der Kosten des Lebensunterhalts, während hinsichtlich der viel aufwändigeren Kosten der Pflege und Betreuung weiterhin Einkommen und Vermögen des Betroffenen und seiner Angehörigen eingesetzt werden müssten. Hier ist der Bundesrat der Auffassung, dass wirksame Verbesserungen zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen durch die Zusammenführung ihrer Leistungsansprüche in einem eigenen Gesetz herbeigeführt werden sollten.
Sollte der Bund das Gesetz nicht aufheben, verlangt der Bundesrat vom Bund die vollständige Erstattung aller aus dem Grundsicherungsgesetz erwachsenden unmittelbaren und mittelbaren Kosten. Der Bundesrat weist insbesondere auf die den Kommunen durch das Grundsicherungsgesetz entstehenden Mehrkosten hin, die durch die geltende Erstattungsregelung nicht annähernd ausgeglichen würden.
Az.: III 879