Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 370/2001 vom 20.06.2001

Bundesrat zur Bewertung von Grundstücken

Nach einem Beschluß des Bundesrates vom 1. Juni. 2001 sollen bis Ende 2006 bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer die gegenwärtig geltenden Wertverhältnisse zu Grunde gelegt werden.

Da die bisherige Regelung vorsieht, daß die derzeitigen Wertverhältnisse nur noch bis zum 31. Dezember 2001 zugrunde gelegt werden dürfen, könnten die Grundbesitzwerte ohne eine Neuregelung in diesem Jahr nicht mehr ermittelt und im Rahmen der Besteuerung angesetzt werden.

In der Begründung von dem Gesetzentwurf des Bundesrats heißt es, die Grundsätze der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigten eine Festschreibung der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1996 für fünf weitere Jahre.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Beschlüssen vom Juni 1995 festgestellt, daß die Bewertung von Grundbesitz mit den Einheitswerten einerseits sowie die Bewertung sonstigen Vermögens mit dem Verkehrswert andererseits nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sei. Daraufhin wurde das bis dahin geltende Einheitswertverfahren für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die so genannte Bedarfsbewertung abgelöst, mit der ein Bewertungsniveau von 50 bis 70 Prozent der Verkehrswerte erreicht wird. Die nach diesem Verfahren ermittelten Wertverhältnisse wurden zum 1. Januar 1996 für einen Zeitraum von sechs Jahren festgeschrieben. Es bestand damals Übereinstimmung, daß der durchschnittliche Preisanstieg auf dem Grundstücksmarkt in diesem Zeitraum weder zu unakzeptablen Wertverzerrungen innerhalb des Grundbesitzes noch im Vergleich zu anderen Vermögensarten führen werde.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muß.

Den genauen Wortlaut von dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und anderer Gesetze" können sie als Bundesrats-Drucksache 229/01 über die Pressemeldungen in www.bundesrat.de abfragen.

Az.: IV-920-01

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