Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 596/2023 vom 26.09.2023

Bundesratsausschüsse empfehlen längere Fristen für kommunale Wärmeplanung

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde in den letzten Wochen in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats diskutiert. Nun wurden die Ausschussempfehlungen für die anstehende Plenarsitzung am 29. September veröffentlicht. Unter anderem empfiehlt der Innenausschuss die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne über 2026 bzw. 2028 hinaus um ein bis zwei Jahre zu verlängern.

Neben dem Innenausschuss empfiehlt auch der Wohnungsausschuss eine Fristverlängerung: Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 100.000 haben danach bis Ende 2028 Zeit, eine Wärmeplanung vorzulegen, Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern sogar bis 2030. Darüber hinaus soll die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze laut Empfehlung auf drei Milliarden Euro pro Jahr bis 2030 aufgestockt werden.

Aus kommunaler Sicht ist es sehr zu begrüßen, dass in der gesammelten Empfehlung der Bundesratsausschüsse zwei zentrale kommunale Forderungen aufgenommen wurden. Zunächst ist eine Verlängerung der Fristen notwendig, um den Druck auf Planungskapazitäten sowohl in den kommunalen Verwaltungen als auch in den externen Planungsbüros zu senken. Zu kurze und starre Fristen wirken hier kontraproduktiv. Dann ist eine Ausweitung der Förderung für den (Aus-)bau von Wärmenetzen eine logische Konsequenz aus der Zielsetzung 100.000 Wärmenetzanschlüsse jährlich zu erreichen.

Az.: 8.6.9-005/004

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