Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 476/2024 vom 16.07.2024

Bundesratsinitiative: Schnellere Anerkennung von Gesundheitsberufen

Der zunehmende Fachkräftemangel stellt eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen dar. Besonders betroffen ist neben den Pflegekräften vor allem der Bereich der Ärztinnen und Ärzte. Eine schnelle Anerkennung ausländischer Abschlüsse und eine zügige Berufsaufnahme ist hierzu unerlässlich. Die von Nordrhein-Westfalen unterstützte Bundesratsinitiative könnte nach Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW nicht weniger als einen Paradigmenwechsel bei der Berufsanerkennung einläuten. Wenn die Kenntnisprüfung zum Regelfall im Approbationsverfahren wird, haben wir die Chance, die oft langwierigen und zuweilen auch frustrierenden Anerkennungsverfahren erheblich schneller zu machen.

Heute müssen Ärztinnen und Ärzte, die in Drittstaaten ihre Ausbildung absolviert haben, nach bundesrechtlichen Vorgaben ein abgestuftes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Zunächst wird auf der Grundlage von eingereichten Dokumenten gutachterlich überprüft, ob der ausländische Abschluss gleichwertig mit einem deutschen medizinischen Abschluss ist. Defizite können dabei durch Weiterbildungen oder Berufstätigkeit ausgeglichen werden. In den meisten Fällen wird dennoch durch die Anerkennungsbehörden keine Gleichwertigkeit festgestellt. Die Antragstellenden müssen dann in die sogenannte Kenntnisprüfung, eine an das deutsche medizinische Staatsexamen angelehnte Prüfung mit theoretischem und praktischem Teil.

Die Bundesratsinitiative (BRat-Drs. 319/24) sieht vor, dass die zeitaufwendige und häufig nicht erfolgreiche gutachterliche Gleichwertigkeitsprüfung übersprungen werden kann und sich Kandidatinnen und Kandidaten direkt für die Kenntnisprüfung entscheiden können - insbesondere, wenn eine gutachterliche Gleichwertigkeitsfeststellung keine Aussicht auf Erfolg hat. Hierdurch können die Berufsanerkennungsverfahren erheblich beschleunigt werden, da lange Wartezeiten auf Gutachten wegfallen.

Die Initiative sieht zudem weitere kleinere Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Anerkennungsverfahren vor, etwa Erleichterungen bei der elektronischen Einreichung von Zeugnissen oder die Möglichkeit, beim Fehlen bestimmter Dokumente eidesstaatliche Erklärungen abzugeben. Hiervon sollen in erster Linie Menschen profitieren, die aus Kriegsgebieten zugewandert sind und kaum Aussicht auf Hilfe durch Behörden in ihren Heimatländern haben.

(Quelle: MAGS)

Az.: 38.0.9-001/002

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