Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 686/2017 vom 27.11.2017

Bundesrechnungshof gegen Rechnungsführungsgrundsätze EPSAS

Am 15. November 2017 hat der Bundesrechnungshof einen Bericht nach § 99 BHO über die angestrebte Einführung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union veröffentlicht. Der Bundesrechnungshof spricht sich wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund gegen die Einführung von EPSAS aus. Ausdrücklich werden die wesentlichen Kritikpunkte auch vom Bundesministerium der Finanzen geteilt.

So sei EPSAS kein geeignetes Mittel zur Durchsetzung „eines soliden und regelkonformen Haushaltsgebarens der Mitgliedstaaten“. Künftige europäische Staatsschuldenkrisen werden allein durch EPSAS nicht verhindert werden können. Schließlich bestand in der Vergangenheit hinsichtlich der Haushaltsüberwachung kein Erkenntnisproblem, sondern vielmehr ein Mangel einer konsequenten Durchsetzung der europäischen Fiskalregeln.

Durch die angestrebte enge Anlehnung der EPSAS an den IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) sei zudem von zusätzlichen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie Ermessensspielräumen (dies gelte insbesondere für die Bilanzierung von Steuern und Pensionsverpflichtungen) auszugehen, so dass im Ergebnis die öffentlichen Haushalte im Vergleich zum Status quo sogar weniger transparent und vergleichbar wären.

Der Bundesrechnungshof bemängelt weiter, dass die Europäische Kommission kein Gesamtkonzept vorgelegt habe, welches die Rechtsgrundlage ihres Tätigwerdens und die Erreichbarkeit der angestrebten Ziele darlegen würde. Gerade mit Blick auf die - auch kostenintensiven - Auswirkungen einer verbindlichen Einführung von EPSAS, hätten tiefergehend Handlungsalternativen zur angestrebten höheren Transparenz und besseren Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung untersucht werden müssen. Als äußerst fragwürdig wird die Bereitstellung von europäischen Finanzmitteln zur Förderung der freiwilligen Umstellung auf doppische Systeme und die Anwendung der IPSAS gesehen, da dadurch Fakten geschaffen würden, ohne dass die europäischen Gesetzgeber überhaupt die Einführung von EPSAS beschlossen hätten.

Ebenfalls bedenklich ist die maßgebliche Einbeziehung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Erarbeitung der EPSAS. Schließlich würde mit einer Einführung von EPSAS auch ein äußerst lukratives Geschäftsfeld für externe Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erschlossen werden.
Mit Blick auf Deutschland hält der Bundesrechnungshof fest, dass die verbindliche Einführung von EPSAS hohe Kosten verursachen würde, denen faktisch kein Nutzen gegenüberstünde. Konkret geht der Rechnungshof von Einführungskosten von über 3 Mrd. Euro aus, zuzüglich dauerhaft zusätzlicher Haushaltsbelastungen für den Betrieb von Parallelsystemen. Weiter weist der Bundesrechnungshof darauf hin, dass die mit EPSAS einhergehende Einführung eines noch zu entwickelnden IT-Systems erhebliche Risiken bergen würde.

Angesichts der aufgeführten Argumente gegen eine Einführung von EPSAS fordert der Bundesrechnungshof die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene gegen eine flächendeckende Einführung von EPSAS auszusprechen. Grundsätzlich gelte es Alternativen zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung unter Berücksichtigung der Verwaltungs- und Kontrollstrukturen der Mitgliedstaaten intensiv zu prüfen.
Der EPSAS-Sonderbericht kann auf der Homepage des Bundesrechnungshofs (www.bundesrechnungshof.de) unter Veröffentlichungen > Sonderberichte abgerufen werden.

Az.: 41.4.4.1-001/003

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