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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 541/2022 vom 06.09.2022
Bundesregierung erwartet Rückbau des Gasnetzes in ländlichen Gebieten
Die Bundesregierung hat in einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage (Drs. 20/315) die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts auf die Nationale Wasserstoffstrategie erläutert. Ziel sei es, noch schneller unabhängig von fossilen Brennstoffen zu werden. In der Folge käme es zu einer Intensivierung und zu einer Beschleunigung der internationalen Kooperationen bei Wasserstoff im Hinblick auf den globalen Markthochlauf und künftige Lieferketten für Wasserstoff. Unter anderem kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass ein Teil der Gasnetze aber aufgrund steigender Kosten und einem sinkenden Abnahmevolumen voraussichtlich nicht wirtschaftlich als Wasserstoffnetz betreibbar sein werde.
Hinsichtlich der Netze und Speicher werde der Großteil der Wasserstoffinfrastruktur durch Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen und -speichern sowie zeitlich gestreckt erfolgen. Insofern gehe die Bundesregierung hier von ausreichenden Bau- und Planungskapazitäten aus. Angebot und Nachfrage nach Bau- und Planungskapazitäten für Elektrolyseure entwickelten sich aktuell sehr dynamisch; diese Entwicklung und die Auslastung der Kapazitäten werde die Bundesregierung genau beobachten.
Wie es in der Antwort heißt, werde aus Sicht der Bundesregierung Wasserstoff in den Bereichen zum Einsatz kommen, in denen fossiles Erdgas nicht durch Energieeffizienz und Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden könne. Dies treffe insbesondere in der Industrie zu. Hierfür werde ein Teil der Gasnetze für das künftige Wasserstoffnetz weiterhin gebraucht werden und deswegen sollte zeitnah die Umrüstung geplant werden. Nicht wirtschaftlich zu unterhalten seien künftig insbesondere Gasverteilnetze, die heute primär zur Wärmeversorgung in weniger stark besiedelten Wohngebieten zum Einsatz kämen.
Weiter verfolgt die Bundesregierung das Ziel laut der Antwort, im Jahr 2030 eine Erzeugerkapazität von 10 Gigawatt zu erreichen.
Weiter geht die Bundesregierung davon aus, dass der überwiegende Teil der Industrie- und Gewerbekunden über das Gasverteilnetz versorgt werde. Nur wenige Industriekunden dürften an das Fernleitungsnetz angeschlossen werden.
Die Regierung plant, die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortschreibung der nationalen Wasserstoffstrategie in diesem Jahr abzuschließen. Die Fortschreibung soll Ende des Jahres im Kabinett beschlossen werden. Eine grundsätzliche Einbindung der Bundesländer erfolgt über den Bund-Länder-Arbeitskreis Wasserstoff.
Anmerkung
Die Prognose der Bundesregierung zur Entwicklung mag unter betriebswirtschaftlichen Aspekten durchaus nachvollziehbar sein. Wie der aktuelle Krieg in der Ukraine jedoch zeigt, kann sich Europa bei der Energiewende nicht auf Drittstaaten bedingungslos verlassen. Insofern muss die Einschätzung der Bundesregierung, dass das Gasnetz keine wirtschaftliche Zukunft hat, stark kritisiert werden. Energiesicherheit darf nicht nur nach Kennzahlen der Energieunternehmen bewertet werden, denn dem Staat kommt eine Fürsorge- und Reservefunktion zu, die die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge in Zusammenarbeit mit ihren Stadtwerken umsetzen. Das Gasnetz sichert in allen Teilen Deutschlands eine zuverlässige Wärmeversorgung ab. Insofern muss es in den kommenden Jahren als Reserveinfrastruktur verstanden werden. Auch darf der Wettbewerb keineswegs unterschätzt werden, der auch Wasserstoff wirtschaftlicher machen dürfte und somit eines Tages auch zur Wärmeversorgung in der Fläche dienen könnte. Denn gerade die Photovoltaik-Anlagen werden von Jahr zu Jahr effektiver. Dies bedeutet auch, dass immer häufiger Strom verwertet werden muss, der ansonsten werden müsste.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist zu finden unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003155.pdf
Az.: 28.6.1-002/025 we