Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 88/2022 vom 08.02.2022

Bundesregierung fördert gezielt Treibhausgasminderung durch Biogasanlagen

Die Bundesregierung hat sich laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft zu senken. Daher hat das BMEL die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ erlassen. Die Förderrichtlinie sieht auch Mittel für Biogasanlagen von kommunalen Unternehmen vor und ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Investitionen von Biogasanlagenbetreibern im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern anteilig bezuschusst werden. Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen in der Landwirtschaft aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern allgemein durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern aus Biogasanlagen.

Gefördert werden neben landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Unternehmen auch kommunale Unternehmen, sofern es sich um selbstständige Betriebe handelt.

Gegenstand der Förderung:

  • Die gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen;
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz;
  • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen;
  • Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschaftsdüngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen;
  • Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern aus anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung;
  • wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge;
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen.

Welche Fördersumme kann beantragt werden?

Die Förderhöhe ist auf maximal 200.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt. Sie variiert in Abhängigkeit der Maßnahme und unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße:

  • für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme,
  • für alle anderen Maßnahmen:
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen,
  • bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionssumme für mittlere Unternehmen,
  • bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionssumme für Großunternehmen.
  • 10 Prozent Förderbonus ist möglich

Zum Antragsverfahren

Für die Antragstellung stehen auf der Webseite der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V. ein Link sowie weitere Informationen bereit: https://wirtschaftsduenger.fnr.de/foerderung/antragstellung

Hintergrund

Zweck der Förderrichtlinie ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen (insbesondere Methan) aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen. Gleichzeitig soll durch die energetische Nutzung dieser Substrate ein Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien geleistet werden.

Die Pressemitteilung des BMEL ist zu finden unter www.bmel.de.

Az.: 28.6.9-006/001 we

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