Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 361/2009 vom 22.06.2009

Bundesregierung gegen City-Maut

Die Einführung einer sog. City-Maut wird immer wieder politisch diskutiert als ein denkbares Instrument der Finanzierung kommunaler Verkehrsinfrastrukturkosten und auch der Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs und der damit verbundenen Emissionen.

Für eine denkbare Einführung einer City-Maut für Kommunal- und Landesstraßen wären die Bundesländer zuständig, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BTDrs. 16/13129, abrufbar unter www.bundestag.de) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12861). Nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 Grundgesetz sei die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Mit dem Erlass des Autobahnmautgesetzes (ABMG) und des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivG) habe der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz für den Bereich der Bundesfernstraßen umfassend Gebrauch gemacht. Die Länder könnten in eigener Zuständigkeit eine City-Maut für Kommunal- und Landesstraßen einführen.

Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf für eine Präzisierung des rechtlichen Rahmens zur Einführung einer City-Maut, da eine Maut nur in geringem Umfang zur Lösung von innerstädtischen Verkehrsproblemen beitragen könne und zudem die Bürger zusätzlich finanziell belaste. Zudem würde mit einer City-Maut Kaufkraft aus den Innenstadtbereichen abgezogen. Es käme zu Geschäftsverlagerungen und zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Richtung mautfreie Städte beziehungsweise "grüner Wiesen" an den Stadträndern. Darüber hinaus sei mit erheblichen Kosten für die Installation und den Betrieb von Mauterhebungssystemen zu rechnen.
Maßnahmen der Stadtentwicklung, eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, die Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge sowie die Einführung intelligenter Systeme zur Verkehrslenkung seien deshalb als weitaus wirkungsvoller eingeschätzt, um innerstädtische Verkehrsprobleme zu lösen.

Zudem komme eine vom BMVBS in Auftrag gegebene Studie „Effiziente Verkehrspolitik für den Straßensektor in Ballungsräumen“ der TU Berlin aus dem Jahr 2007 zu dem Ergebnis, dass sich die Einführung einer City-Maut wegen der Höhe der Mauterhebungskosten derzeit zumeist ökonomisch nicht rechtfertigen lasse. Ihr Potenzial zur Verminderung von externen Umwelteffekten sei begrenzt, die Transaktionskosten dürften der Studie zufolge bei einer bundesweiten Road-Pricing-Lösung durch die notwendige Einbindung der verschiedenen föderalen Ebenen sehr hoch sein. Eine optimierte Parkraumbewirtschaftung sowie ein verbesserter ÖPNV seien – zumindest solange es keine kostengünstigere Mauterhebungstechnologie gebe – insgesamt sinnvoller.

Der Bund fördere bereits die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden mit jährlich rund 1,7 Mrd. Euro und sieht sich darin durch die Studie bestärkt. In einer weiteren vom BMVBS in Auftrag gegebenen Studie („ParkenBerlin – Optimierung des Parkraummanagements in Berlin“) untersucht das Deutsche Institut für Urbanistik zurzeit aktuelle Handlungsfelder des Parkraummanagements u. a. im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zur Steuerung bzw. Vermeidung des PKW-Verkehrs. Die Studie werde voraussichtlich im 2. Halbjahr 2009 abgeschlossen sein.

Az.: III 644-05

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