Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung vom 15.10.2024

Bundesregierung legt Klimaschutzbericht 2024 vor

Deutschlands Treibhausgasemissionen sind auch im Jahr 2023 weiter gesunken. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Klimaschutzbericht 2024 hervor.

Das Umweltbundesamt gibt in seiner aktuellen Schätzung für 2023 einen deutlichen Rückgang von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2022 an. Damit sanken die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Vorjahr um 76 Millionen Tonnen CO?-Äquivalente von 750 auf rund 674 Millionen Tonnen CO?-Äquivalente.

Die Bundesregierung legt gemäß § 10 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dem Bundestag jährlich einen Klimaschutzbericht vor. Der Bericht stellt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt und in den verschiedenen Sektoren als auch den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und der darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus enthält er eine Einschätzung der damit zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen sowie zur Klimazielerreichung nach §3 KSG. Neben der Klimaberichterstattung in den zentralen Wirtschaftssektoren wird auch über die Umsetzung von sektorübergreifenden Maßnahmen berichtet.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Das Sinken der bundesweiten Emissionen um 10 Prozent im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr ist insgesamt begrüßenswert. In der sektorspezifischen Betrachtung zeigen sich jedoch weiterhin deutliche Unterschiede. Das neu Bundes-Klimaschutzgesetz sieht zwar eine sektor- und jahresübergreifende Betrachtungsweise vor. Sektorspezifische Verfehlungen sind deshalb im Grundsatz hinnehmbar. Allerdings sollten sich die zuständigen Ressorts dennoch in der Pflicht sehen, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten und die Verantwortung für ihren Sektor, etwa im Verkehrsbereich, auch übernehmen. In diesen Bereichen müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die gesteckten Minderungsziele zu erreichen.

Städte und Gemeinden brauchen beim Thema Klimaschutz nicht nur ausreichende Beratungs- und Förderangebote. Zugleich braucht es ausreichender gesetzlicher Kompetenzen, damit die kommunale Ebene effektiv und zeitnah auch fortschrittliche Vorhaben umsetzen kann. Als Beispiel sei der Bereich der energetischen Gebäudesanierung benannt. Hier benötigen die Kommunen nicht nur eine planbare Finanzierungsrundlage, sondern auch genügend (technische) Flexibilität bei der konkreten Maßnahmenumsetzung an einzelnen Gebäuden sowie im Quartier.

Der Klimaschutzbericht 2024 ist unter folgendem Link abrufbar: https://dserver.bundestag.de

Az.: 23.1.8-002/002 gr

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