Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 280/2020 vom 29.04.2020
Bundesregierung lehnt Ausweitung der sogenannten Stilllegeprämie für Steinkohlekraftwerke ab
Das Bundeskabinett hatte am 29.01.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken im Zeitraum von 2020 bis 2026 Ausschreibungen durchgeführt werden. Im Gegenzug zur Stilllegung sollen die bezuschlagten Steinkohlekraftwerksbetreiber eine finanzielle Kompensation erhalten. Sollten sich für Stilllegungen ab dem Jahr 2024 nicht ausreichend Steinkohlekraftwerksbetreiber auf die Ausschreibungen bewerben, werden flankierend Steinkohlekraftwerke gesetzlich stillgelegt. So wird sichergestellt, dass der festgelegte Reduktionspfad erreicht wird. Ab dem Jahr 2027 bis zum Abschlussdatum könnten die weiteren Stilllegungen ohne eine finanzielle Entschädigung erfolgen.
Das Kohleausstiegsgesetz enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Überprüfung der Auswirkungen der schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung auf die Versorgungssicherheit und die Strompreise sowie Ermächtigungen zur Einführung von Entlastungen für Stromverbraucher. Die Bundesregierung will in den Jahren 2026, 2029 und 2032 prüfen, ob die Stilllegungszeitpunkte für Kraftwerke nach 2030 jeweils drei Jahre vorgezogen werden können und damit das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann. Das Gesetz enthält weitere Änderungen, unter anderem zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), mit denen die Förderung für KWK-Anlagen bis zum 31. Dezember 2029 verlängert und der Brennstoffwechsel von Kohle zu Gas gefördert wird (Kohleersatzbonus), sowie notwendige Folgeänderungen in der KWKG-Gebührenverordnung und der KWK-Ausschreibungsverordnung.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 13. März 2020 (Drucksache 51/20) Nachbesserungen im Gesetzentwurf verlangt. Danach sollen sich die Betreiber von Steinkohlekraftwerken bis 2030 anstatt bis 2026 auf entsprechende Stilllegungsprämien bewerben können und die maximale Entschädigung für jüngere Kraftwerke soll nicht sinken, je später abgeschaltet wird. Für eine bessere Entschädigung hatten sich auch die gemeindlichen kommunalen Spitzenverbände und der VKU eingesetzt. Außerdem wird die Abschaffung von Südregion und Netzfaktor in den Ausschreibungen gefordert. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fordert der Bundesrat in seinen Vorschlägen unter anderem sowohl die Erhöhung der KWK-Grundförderung, des Kohleersatzbonus, eine regionale Ausweitung des Südbonus und des Bonus für innovative erneuerbare Wärme, sowie die Erweiterung der Förderung in zeitlicher Hinsicht und auf zusätzliche Anlageklassen.
In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun die vom Bundesrat geforderte finanzielle Ausweitung der Stilllegeprämien für Steinkohlekraftwerke abgelehnt. Andere Vorschläge des Bundesrates wolle sie hingegen prüfen. Sie kündigt gleichzeitig an, dass die Umsetzung von energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen in den verschiedenen Gesetzen sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abgestimmt wird.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist allerdings offen, ob die Gesetze noch vor der Sommerpause im Bundestag in die zweite Lesung eingebracht werden können.
Anmerkung der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle setzt sich über den Bundesverband im Rahmen der weiteren Beratung des Kohleausstiegsgesetzes im Bundestag dafür ein, eine entschädigungslose Enteignung für die Betreiber von modernen Steinkohlekraftwerken ab dem Jahr 2024 beziehungsweise 2026 auszuschließen. Diese hätte gravierende finanzielle Folgen für die an den Kraftwerken beteiligten kommunalen bzw. kommunal geprägten Unternehmen und die Haushalte der Eigentümerkommunen (vgl. hierzu Städte- und Gemeinderat, Ausgabe 04/2020, Seiten 6 - 9). Auch die Landesregierung wird sich auf Bundesebene weiter für angemessene Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken einsetzen (vgl. Beschlussdrucksache 17/8838 vom 12.03.2020).
Außerdem müssen die Förderbedingungen für die klimaschonende und effiziente Kraft-Wärme-Kopplung verbessert werden, um ausreichende Anreize für den Umstieg von Kohle auf Gas zu schaffen. Dies muss entweder durch eine Anpassung der KWK-Grundförderung oder die Erhöhung des Kohleersatzbonus erfolgen. Zu begrüßen ist dagegen die Ankündigung der Bundesregierung, die Umsetzung der energie- und strukturpolitischen Maßnahmen aufeinander abzustimmen, da der Kohleausstieg nur so im Interesse der betroffenen Kommunen und Regionen erfolgen kann.
Az.: 39.6-009/003