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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 293/2021 vom 11.05.2021
Bundesregierung: Netzstabilität durch E-Mobilität nicht gefährdet
Die Bundesregierung sieht die Netzstabilität im Rahmen der wachsenden E-Mobilität derzeit nicht gefährdet. Prinzipiell hätten die Stromverteilernetzbetreiber in ihren eigenen Netzen die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu gewährleisten, erklärt sie in einer Antwort (BT-Drs. 19/28701) auf eine Kleine Anfrage einer Fraktion aus dem Bundestag und listet Maßnahmen auf, die diese Ziele unterstützten. Die Bundesregierung äußert sich auch zu verschiedenen Netzausbauszenarien und weist darauf hin, dass Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen zunehmend die Netzplanung beeinflussten. Dies unterstreiche die Bedeutung einer verlässlichen und transparenten Netzplanung.
Die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung haben Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen in ihrem eigenen Netz prinzipiell selbst zu gewährleisten (§ 14 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG). Dazu können sie, ähnlich wie die Betreiber von Übertragungsnetzen (gemäß § 13 EnWG) auf ein breites Maßnahmenbündel aus netz- und marktbezogenen Maßnahmen zurückgreifen. Hierzu zählen Netzverstärkungen, Netzausbau, die Nutzung von Flexibilitätsdienstleistungen (beispielsweise der Einsatz von Batteriespeichern vor dem Netzengpass) und Vereinbarungen mit Stromkunden zur intelligenten Steuerung flexibler Stromverbrauchseinrichtungen wie beispielsweise Elektroheizungen, Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen.
Die Bundesregierung prüft aktuell, wie solche Vereinbarungen noch attraktiver gestaltet werden können, damit private Ladeeinrichtungen in jedem Fall zügig einen Netzanschluss bekommen können, selbst wenn in dem jeweiligen lokalen Netzstrang noch Netzverstärkungs- oder Ausbaumaßnahmen ausstehen.
Die schon heute bestehenden Pflichten der Verteilernetzbetreiber gemäß § 14 Absatz 1b EnWG sollen durch § 14d EnWG-Entwurf mit der kommenden EnWG-Novelle zur Erstellung von Netzausbauplänen durch Verteilernetzbetreiber weiterentwickelt werden. Die Netzausbaupläne sollen demnach die Planungsgrundlagen für die in den nächsten fünf Jahren, im Hochspannungsnetz in den nächsten zehn Jahren zu erwartenden Ein- und Ausspeisungen enthalten, einschließlich gesonderter Angaben zu Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.
Die zunehmende Zahl an Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen hatten nach Aussage der Bundesnetzagentur in ihrem „Bericht zum Zustand und Ausbau der Stromverteilernetze 2020“ bislang noch überschaubare Auswirkungen auf die Netzplanungen. Ihr Einfluss wächst jedoch deutlich, was die Bedeutung einer verlässlichen und transparenten Netzplanung unterstreicht. In einer Abfrage der Bundesnetzagentur gaben 29 von insgesamt 60 befragten Netzbetreibern an, dass ihre Netzkapazitäten aufgrund des Zubaus von Ladeinfrastruktur erhöht werden müssen.
Az.: 28.6.1-002/014 we