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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 617/2021 vom 25.10.2021
Bundesregierung stärkt Moorbodenschutz
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, haben gemeinsam mit Amtskolleginnen und -kollegen aus den Ländern die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz unterschrieben.
Bis zum Jahr 2030 sollen damit die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden um 5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente reduziert werden. Zuletzt stammten etwa 53 Mio. Tonnen CO2-Emissionen aus entwässerten Moorböden, das entspricht 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Moorböden machen in Deutschland etwa acht Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus.
Mit Moorschutz schafft man vielfachen Nutzen. Moorschutz ist gut für das Klima, weil der Kohlenstoff im Boden bleibt. Er fördert Deutschlands biologische Vielfalt, weil viele Arten nur im Moor vorkommen, etwa Birkhuhn, Moorfrosch oder Sonnentau. Und Moorschutz hilft bei der Anpassung an den Klimawandel, denn Moore können die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre oder Hitze abmildern. Dafür werden auf Bundesebene die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen: indem insbesondere die erforderliche Finanzierung bereitgestellt wird und die Forschung vorangetrieben wird.
Die Bund-Länder-Zielvereinbarung ist das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozesses, an dem alle relevanten Akteure von Bund, Ländern und Interessensvertretungen beteiligt waren. Sie beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unterstützt kooperative und gebietsbezogen angepasste Lösungen.
Weitere Informationen finden sich unter www.bmel.de .
Az.: 23.1.7-001/006 gr