Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 634/2024 vom 05.09.2024

Bundesregierung veröffentlicht Wirtschaftsplan zum „Klima- und Transformationsfonds“

Die Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen im kommenden Jahr um mehr als die Hälfte schrumpfen. Der KTF-Wirtschaftsplan sieht für 2025 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 25,47 Milliarden Euro vor. Für 2024 waren 58,22 Milliarden Euro eingeplant.

Mit 25,47 Milliarden Euro liegen die geplanten Programmausgaben im Jahr 2025 um 32,75 Milliarden Euro unter den Soll-Ausgaben des Jahres 2024. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Zahlungen für die EEG-Finanzierung (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) von 15,9 Mrd. Euro, anders als noch im Jahr 2024, 2025 im Kernhaushalt etatisiert werden. Förderschwerpunkt ist der Gebäudebereich inkl. Transformation der Wärmenetze mit rund 15,87 Milliarden Euro.

Größter Ausgabeposten der Finanzhilfen des Bundes ist die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich mit 14,35 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2024 wurden die zur Verfügung gestellten Mittel jedoch um 2,39 Mrd. Euro reduziert (2024: 16,74 Mrd. Euro). Auch die geplanten Ausgaben für die Förderung von Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz sind für 2025 mit 579 Mio. Euro deutlich niedriger als im Vorjahr (2024: 742 Mio. Euro) angesetzt. Der Ausgabeposten „Nationale Klimaschutzinitiative, Maßnahmen zum nationalen Klimaschutz“ fällt mit 370 Mio. Euro an Bundesfinanzhilfen ebenfalls geringer aus als im Jahr 2024 (388 Mio. Euro).

Anmerkung des DStGB

Die beabsichtigten Kürzungen bei der Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung stellen die deutschen Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen.

Zuletzt haben Kommunen laut KfW-Analysen (2021) für Klimaanpassung und Klimaschutz pro Jahr ca. 4 Milliarden Euro investiert. Der tatsächliche Bedarf dürfte deutlich höher liegen, so dass von einem jährlichen kommunalen Investitionsbedarf in Höhe von mindestens dem doppelten – also 8 Milliarden Euro – ausgegangen werden kann. Die Halbierung des KTF zielt daher in die falsche Richtung.

Um die Finanzierung verlässlich und dauerhaft sicherzustellen, sollten Bund und Länder eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ abstimmen und auf den Weg bringen. Hierzu ist eine Änderung im Grundgesetz (Art. 91a) erforderlich.

Darüber hinaus bleibt auch die Mittelausstattung für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) hinter den Forderungen der Kommunen und kommunalen Unternehmen zurück: Für 2025 ist gut eine Milliarde Euro dafür eingeplant – jüngste Berechnungen zeigen allerdings, dass mindestens 3,4 Milliarden pro Jahr nötig wären, um das Ausbauziel von 100.000 Fernwärmeanschlüssen pro Jahr zu erreichen.

Auch bei der Förderung für die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur, beispielsweise für Elektroautos, stehen im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung – 2024 sind es noch 1,8 Milliarden Euro gewesen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft mittels einer zukunftsfähigen Planung in vielen Bereichen, wie z.B. der Wärmeplanung, dem Klimaschutz, und der Klimaanpassung, die notwendige Orientierung geben zu können, bedarf es einer umfangreichen finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden und Stadtwerke bzw. kommunal geprägten Energieversorger.

Az.: 20.3.2-004/006

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