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StGB NRW-Mitteilung 68/2007 vom 18.01.2007
Bundesregierung zu RFID-Reisepässen
Die Bundesregierung hat in der Antworf auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag (BT DrS. 16/3891, dip.bundestag.de/btd/16/038/1603891.pdf) "mit Entschiedenheit" Vorwürfe zurückgewiesen, dass die Funkchips (RFID) der neuen Reisepässe unsicher seien und ein Auslesen leicht möglich sei (vgl. StGB NRW-Mitteilung 4/2007). Die Vorschläge des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten seien frühzeitig im Verordnungsentwurf weitestgehend übernommen worden. Das Bedrohungsszenario eines unbefugten Auslesens sei bei den neuen Passdokumenten "rein theoretisch".
Insgesamt hält die Bundesregierung die neue Passgeneration für "dauerhaft funktionstüchtig". Es gebe bislang keine anderen Erfahrungen, seit November 2005 seien bislang ca. 2,3 Millionen Reisepässe ausgestellt. In nur 26 Fällen habe die Bundesdruckerei Funktionsstörungen des Chips festgestellt, da sich aufgrund eines Softwarefehlers diese nicht auslesen ließen. Die Pässe seien zurückgenommen und für die betroffenen Bürger unentgeltlich neue Papiere produziert worden.
Laut der Antwort sollen später die biometrischen Gesichtsbilder wie die bisherigen Lichtbilder im örtlichen Register der Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde gespeichert werden. Die zusätzliche Vorhaltung der Fingerabdrücke sei hingegen nicht geplant. Auch eine zentrale Speicherung ist nicht geplant. Die biometrischen Daten sollen bei einer Überprüfung nur direkt mit der Person aus dem Chip heraus verglichen werden. Danach sollen die erhobenen Informationen unverzüglich gelöscht werden.
Zur Gebührenfrage erklärt die Bundesregierung, dass eine Gebührenerhebung bei Einführung der Speicherung der Fingerabdrücke nicht geplant sei. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund drängt jedoch weiter auf eine Entlastung der Kommunen.
Az.: I/2 113-00