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StGB NRW-Mitteilung 673/2014 vom 05.11.2014
Bundesregierung zu Wettbewerb in der Energiewende
Die Bundesregierung hat zu den Vorschlägen der Monopolkommission zur Verbesserung der Wettbewerbssituation in der Energiewende Stellung bezogen. Darin lehnt sie eine technologieneutrale Förderung erneuerbarer Energien durch ein sog. Quotenmodell erneut ab. Das aktuelle EEG 2014 mit den Vorrang- und Förderregelungen sei geeignet, den Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizient umzusetzen. Dagegen teilt sie die Einschätzung, den bestehenden Strommarkt nicht vorschnell durch die Einführung eines zusätzlichen Kapazitätsmarkts aufzugeben, sondern die Versorgung zunächst durch eine „kleine strategische Kapazitätsreserve“ sicherzustellen. Sie teilt die Auffassung, dass es einer effizienten Auswahl an Netzausbaualternativen im Bereich der Verteilnetze sowie eine stärkere Beteiligung von Erzeugern an den Netzkostenden bedarf, um den Netzausbaubedarf zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat sich in ihrer als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme zu den Empfehlungen der Monopolkommission zur Verbesserung der Wettbewerbssituation in den verschiedenen Bereichen der Energiewende aus dem Jahr 2013 positioniert (BTag-Drs. 18/2939). Die von der Bundesregierung beauftragte Monopolkommission hatte am 5. September 2013 ein Sondergutachten zur Energiewende „Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ vorgelegt.
Darin äußerte sie sich kritisch zum Fördersystem der erneuerbaren Energien und schlägt mehrere konkrete Maßnahmen für dessen wettbewerblichere Ausgestaltung vor. Das 80-Prozent-Ausbauziel der erneuerbaren Energien ließe sich am verlässlichsten und effizientesten mithilfe eines sog. Quotenmodells erreichen. Die Regierung soll den Energieversorgern demnach künftig eine Quote an Strom aus erneuerbaren Energien vorschreiben. Weitere zentrale Punkte seien die Frage nach der Erforderlichkeit und Ausgestaltung von Kapazitätsmechanismen, die Überwachung des Energiegroßhandels und Fragen des energiewendebedingten Netzausbaus in allen Spannungsebenen sowie denkbare Alternativen hierzu. Anbei die Stellungnahme der Bundesregierung:
Wettbewerb
Die Bundesregierung weist den Vorschlag zurück, zur Sicherstellung des Wettbewerbs die Förderung der erneuerbaren Energien auf ein Quotenmodell umzustellen. Dadurch würde es zumindest in der Übergangsphase zu Mehrkosten kommen. Stattdessen sieht das EEG 2014 verbindliche Ausbauziele für einzelne Technologien und automatische Anpassungen der Fördersätze vor, soweit die vorgegebenen Zielpfade über- oder unterschritten werden. Mit dieser Form der Mengensteuerung wird der Ausbau der erneuerbaren Energien für alle Akteure der Energiewirtschaft planbarer als dies bislang der Fall war. Mit der im EEG 2014 vorgesehenen verpflichtenden Direktvermarktung für Neuanlagen werde auch der Wettbewerb im Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Darüber hinaus soll spätestens 2017 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden.
Strommarktdesign
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass im Hinblick auf die Einbindung erneuerbarer Energien in den Strommarkt ein wettbewerbliches Marktdesign, das Versorgungssicherheit gewährleistet, angestrebt werden sollte. Bei der Frage nach der Notwendigkeit von Kapazitätsmechanismen sollte dabei auch aus ihrer Sicht nichts überstürzt werden. Vielmehr sei die am 12. Juni 2013 in Kraft getretene Reservekraftwerksverordnung auf kurzfristige Sicht ein sinnvolles Instrument, um die Netzstabilität sicherzustellen und einer regionalen Kapazitätsunterdeckung in Extremsituationen entgegenwirken zu können. Es sei zutreffend, dass bei summarischer Betrachtung Deutschland derzeit über ausreichend Kraftwerke verfüge, um die jederzeitige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Allerdings könne sich diese Situation bis Ende 2022 zunehmend ändern. Es sei daher ausweislich des Koalitionsvertrages mittelfristig im Einklang mit europäischen Regelungen ein kosteneffizienter, wettbewerblicher und technologieneutraler Kapazitätsmechanismus zu entwickeln. Die Bundesregierung habe umfassende Gutachten zum zukünftigen Strommarktdesign in Auftrag gegeben und wertet diese gerade aus.
Energieversorgungsnetze
Die Bundesregierung bestätigt den Aus- und Umbaubedarf auf der Ebene der regionalen und lokalen Verteilnetze neben dem großen Übertragungsnetzausbau in Deutschland. Neben konventionellen Netzausbaumaßnahmen sei hier die Schaffung intelligenter Energienetze erforderlich, also die kommunikative Vernetzung von Netz, Erzeugung, Verbrauch und Speicherung. Eingriffe in den Kraftwerksbetrieb bzw. den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen seien enorm angestiegen, da es durch den schnellen Zubau erneuerbarer Energien immer öfter zu Netzengpässen komme.
Die Bundesregierung stimmt der Monopolkommission zu, dass die insoweit bestehenden Instrumente mit Anreizen zur bedarfsgerechten Netzinvestition und zur Kraftwerksstandortwahl in Einklang zu bringen sind. Die Bundesregierung werde die hierfür notwendigen Konzepte zügig entwickeln, wobei insbesondere die Fragen nach dem Umfang der zulässigen Abregelungsmenge und der möglichen Entschädigungszahlungen an abgeregelte Anlagenbetreiber beantwortet werden müssen.
Az.: II/3 811-00/8