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StGB NRW-Mitteilung 346/2010 vom 16.08.2010
Bundesregierung zum Breitbandausbau
In ihrer aktuellen Stellungnahme zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur und dem Sondergutachten der Monopolkommission zur Telekommunikation 2009 vertritt die Bundesregierung die Auffassung, die Breitbandentwicklung sei nach wie vor hoch dynamisch und die Schließung weißer Flecken, gehe voran. Anfang 2009 seien rd. 94 % der Haushalte mit Breitbandanschlüssen (Downloadrate > MBit/s) versorgbar, womit sich die Zahl nichtversorgbarer Haushalte innerhalb weniger Monate halbiert habe. Bezogen auf die ländlichen Räume (Gemeinden mit Bevölkerung > 100 Einwohner/qkm) habe der Versorgungsgrad im Juli 2009 etwa 82 Prozent betragen. Die Bundesregierung werde alle Anstrengungen unternehmen, die noch bestehenden Lücken so schnell wie möglich zu schließen.
Bezüglich des Aufbaus von Hochleistungsnetzen zeige sich ebenfalls eine erfreuliche Entwicklung. Für etwa 10 Millionen Haushalte sei ein VDSL-Anschluss verfügbar. Für mehr als 3 Millionen Haushalte seien bereits aufgerüstete Kabelnetze verfügbar, die teilweise bereits Geschwindigkeiten bis zu 100 MBit/s und mehr erlaubten.
Regional sei mit dem Ausbau von Glasfasernetzen begonnen worden, vielfach sei allerdings ein gestuftes Vorgehen sinnvoll und ausreichend. Mittels Funklösungen könnten weiße Flecken oft rasch versorgt werden. Dadurch entstehe die erforderliche Nachfrage für eine Aufrüstung der Netze. Mitunter werde auch bei einer Funkerschließung bereits Infrastruktur ausgebaut, die bei einer späteren Glasfaserversorgung genutzt werden könne (z.B. Glasfaseranbindung von Funkmasten).
Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass öffentlich immer wieder die Frage aufgeworfen werde, ob der Universaldienst und Breitbanddienst erweitert werden sollte. Die Bundesnetzagentur halte eine Anpassung des Umfangs des Universaldienstes nicht für angezeigt, da der Breitbandzugang weiterhin nicht von einer Mehrheit der Verbraucher genutzt werde. Aus Sicht der Bundesregierung sei es unstreitig, dass weiße Flecken in der Breitbandversorgung schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Die Bundesregierung hält unabhängig hiervon einen Universaldienst im engeren Sinn derzeit nicht für zweckmäßig, da er bezüglich der aktuellen Problemlage nicht zur schnellen Lösung führen könne, sondern bereits existierende Lösungsansätze ebenso wie positive Marktentwicklungen konterkarieren würde. Ein über die Branche finanzierter Universaldienst wäre letztlich für die zu Ausgleichszahlungen verpflichteten Unternehmen kaum kalkulierbar, zumal die Anforderungen an eine qualitativ hinreichende Breitbandversorgung ständig anstiegen. Es sei in diesem Zusammenhang generell die Frage aufzuwerfen, ob das im Telekommunikationsrecht verankerte Universaldienstkonzept für hochdynamische Märkte mit sich schnell verändernden Gegebenheiten überhaupt geeignet sei.
Bereits heute könnten unterversorgte Kommunen Fördermittel in Anspruch nehmen, um hierdurch Wirtschaftlichkeitslücken von Betreibern abzudecken, die nach Durchführung von Ausschreibungsverfahren ihre Dienste nur gegen entsprechende öffentliche Zuschüsse anbieten. Mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung der flächendeckenden Breitbandversorgung erscheine eine Finanzierung von nachgewiesenen und nachhaltigen Wirtschaftlichkeitslücken über öffentliche Haushalte gegenüber einer Universaldienstverpflichtung vorzugswürdig. Eine politische Debatte über Universaldiensterweiterungen um Breitbandanschlüsse würde in der Praxis demgegenüber nicht weiterführen und könne letztlich einen Investitionsattentismus erzeugen und damit den Ausbauprozess verlangsamen.
Az.: III 460-44