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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 58/2005 vom 14.12.2004
Bundesregierung zum Entwurf des Elektronikschrottgesetzes
Die Bundesregierung hat zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 5. November 2004 (vgl. Mitteilungen StGB NRW Dezember 2004 Nr. 892 und Nr. 893) im Hinblick auf den Gesetzentwurf für ein Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eine Gegenäußerung abgegeben. Ganz weitgehend könne die Bundesregierung den Vorschlägen des Bundesrates zustimmen. So will die Bundesregierung der Prüfbitte des Bundesrats entsprechen, spätestens zehn Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes eine Neuregelung der Finanzierungsverantwortung in Betracht zu ziehen. Wenn nämlich keine historischen Altgeräten mehr entsorgt werden müssten, solle so die Bundesregierung - neu überlegt werden, ob eine Regelung, die den Herstellern auch die Kosten für die Sammlung und Bereitstellung der Elektro- und Elektronikaltgeräte auferlegt, im Sinne der Produktverantwortung nicht die bessere gesetzliche Lösung sei. Die Bundesregierung stimmt weiterhin dem Vorschlag zu, den Gesetzentwurf um eine Regelung zu ergänzen, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit Platzproblemen auf ihren Wertstoffhöfen entgegenkommt. In § 9 Abs. 3 soll nach Satz 1 folgender Satz eingefügt werden:
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Annahme an einzelnen Sammelstellen auf bestimmte Altgerätegruppen ... beschränken, wenn dies aus Platzgründen unter Berücksichtigung der sonstigen Wertstofferfassung im Einzelfall notwendig ist und die Erfassung aller Altgerätegruppen
im Entsorgungsgebiet des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sichergestellt ist.
Gestrichen werden soll die Regelung, nach der Sammelstellen in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer eingerichtet sein müssen (§ 9 Abs. 3 S. 2 Gesetzentwurf).
Auch was die Abstimmungspflicht für Anlieferungen von zurückgenommenen Altgeräten aus privaten Haushalten mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angeht, will die Bundesregierung die Kritik des Bundesrates aufgreifen. Die Abstimmungspflicht soll auch für Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie für Geräte der Unterhaltungselektronik gelten. Die von dem Bundesrat vorgeschlagene Reduzierung der Gerätefraktionen für die Bereitstellung der Altgeräte auf die Anzahl fünf wird ebenso von der Bundesregierung befürwortet.
Insgesamt konnten die kommunalen Spitzenverbände über den Bundesrat damit zumindest einen Teilerfolg erzielen, wenn gleich der Bundesrat den Forderungen der kommunalen Seite nicht gefolgt ist und den Herstellern sämtliche Kosten bei der Erfassung, Beförderung und Verwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikaltgeräten auferlegt hat, sondern dem Prinzip geteilten Produkt- und Kostenverantwortung seine Zustimmung erteilt hat.
Az.: II/2 31-02 qu/g