Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 271/2013 vom 15.04.2013

Bundesregierung zum Hauptgutachten der Monopolkommission Wasserwirtschaft

Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zum XIX. Hauptgutachten der Monopolkommission vorgelegt. Diese wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung äußert sich darin auch zu den Empfehlungen nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung sowie die Ausdehnung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf Trinkwassergebühren. Sie hält an ihrer kritischen Position über diese Vorschläge fest und lehnt eine Änderung der ordnungspolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Trinkwasserbranche durch die Einführung einer sektorspezifischen Regulierung ab. Auch der DStGB hatte sich deutlich gegen die Vorschläge der Monopol-kommission ausgesprochen.

Das Bundeskabinett hat sich in der vergangenen Woche u.a. mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum XIX. Hauptgutachten der Monopolkommission „Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen“ vom Juli 2012 (vgl. StGB NRW-Mitteilung 394/2012 v. 23.07.2012) befasst und diese beschlossen. Die Stellungnahme erfolgte nachdem die Bundesregierung das Gutachten Bundestag und Bundesrat zuleitete. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hatte im September 2012 die betroffenen Wirtschaftsverbände angehört und ihre Stellungnahmen zum XIX. Hauptgutachten eingeholt. Schwerpunkte waren die von der Monopolkommission aufgezeigten Wettbewerbsdefizite auf den Glücksspielmärkten, bei den Seelotsen sowie bei der Trinkwasserversorgung und auf den Kraftstoffmärkten.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die Forderungen der Monopolkommission nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung sowie die Ausdehnung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf Trinkwassergebühren ab. Die Monopolkommission sprach sich in ihrem Gutachten dafür in Anlehnung an ihre bisherige Positionierung dafür aus, dass die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sämtliche Wasserentgelte, also Preise und Gebühren, erfassen, da anderenfalls einer Flucht ins Gebührenrecht zulasten der Verbraucher drohe. Dem entgegnete die Bundesregierung in der Stellungnahme zum wiederholten Mal und verwies auf ihre kritische Position zu diesen Vorschlägen, die bereits Gegenstand des letzten XIII. Hauptgutachtens der Monopolkommission waren. Bereits dort betonte die Bundesregierung, dass sie keine Notwendigkeit für eine Änderung der ordnungspolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Trinkwasserbranche sehe.

Anmerkung

Eine ausführliche Bewertung aus kommunaler Sicht über die Bestrebungen zur Kartellrechtsanwendung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung und der sektorspezifischen Regulierung in der Wasserwirtschaft findet sich in der StGB NRW-Mitteilung 394/2012 v. 23.07.2012.

Az.: II/3 815-00

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