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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 186/2006 vom 21.02.2006
Bundesregierung zum Mautausweichverkehr
Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Verlagerung von schwerem LKW auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Mauteinführung abgegeben.
Als Ergebnis der Auswertung der Dauerzählstellen im Verlaufe des Jahres 2005 stellt die Bundesregierung fest, dass sich lediglich für 1,5 % der Fahrleistungen überhaupt Kosteneinsparungen durch Ausweichreaktionen ergeben könnten. Dementsprechend gering sei der Anteil von Ausweichreaktionen auf die LKW-Maut an der festgestellten Zunahme von Verkehrsströmen anzusetzen. Eine Zunahme von LKW-Fahrten habe es zwar gegeben, allerdings habe es auch eine Abnahme von LKW-Fahrten in einer Reihe von Bereichen gegeben. In einem besonderen Kapitel stellt die Bundesregierung die aus ihrer Sicht möglichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausweichreaktionen dar. Es handelt sich hierbei um die Bemautung von ausgewählten Bundesstraßen, die zeitliche Staffelung der Gebührenhöhe auf Bundesautobahnen und die Änderung der Straßenverkehrsordnung. Letzteres ist zwischenzeitlich erfolgt. Danach haben die Straßenverkehrsbehörden vor Ort die Möglichkeit, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zu beschränken, zu verbieten oder den Verkehr umzuleiten, wenn ein stark erhöhtes Aufkommen von LKW auf bestimmten Straßenstrecken auftritt, weil diese der Maut-Zahlung auf Bundesautobahnen ausweichen wollen.
Az.: III/1 642 - 10