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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 64/2009 vom 15.01.2009
Bundesregierung zum Wechsel des Stromanbieters
Die Stromnetzzugangsverordnung hat sich nach Ansicht der Bundesregierung als eine tragfähige Grundlage für einen Lieferantenwechsel erwiesen. Damit widerspricht die Regierung dem Sondergutachten der Monopolkommission, die einen funktionsfähigen Wettbewerb auf dem deutschen Gas- und Strommarkt vermisst. Die Monopolkommission hatte insbesondere die ihrer Ansicht nach viel zu hohen Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter kritisiert.
In der Wechselbereitschaft der Haushaltskunden auf dem Strommarkt sieht sich die Regierung in ihrer Arbeit bestätigt. Eine solche Wechselbereitschaft fehle allerdings im Gasmarkt, so die Regierung weiter.
Im Einzelnen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Bundesnetzagentur im August 2008 Verfahren gegen 40 Stromanbieter eingeleitet habe, die den Lieferantenwechsel verzögern. Zu einem wettbewerbsorientierten Markt gehöre die Bereitschaft der Letztverbraucher zum Wechsel des Stromlieferanten. 2007 hätten bereits 1,3 Millionen Haushaltskunden ihren Energielieferanten gewechselt. Dieses Ergebnis zeige, dass die Verordnungen der Bundesregierung und die Arbeit der Bundesnetzagentur „eine gute Grundlage für die Lieferantenwechsel“ geschaffen hätten.
Im Gasbereich habe es aber bisher keine Wechselraten wie im Strombereich gegeben, schreibt die Bundesregierung weiter. Nur etwa 1 Prozent der Kunden mit kleinen Verbrauchsmengen hätte 2007 den Gasanbieter gewechselt. Nach Auffassung der Monopolkommission würden Netzbetrieb, die Konzentration der Stromerzeugung und des Gasangebots auf wenige Unternehmen, die vielfältigen horizontalen und vertikalen Verflechtungen der marktbestimmenden Betreiber untereinander und mit nachgelagerten Stadtwerken weiterhin zahlreiche Wettbewerbsbeschränkungen nach sich ziehen.
Az.: II/3 811-00/3