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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 199/2014 vom 17.03.2014
Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie
In der Antwort vom 25.02.2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont die Bundesregierung den großen Stellenwert der Energieeffizienz. Sie wird sich auf europäischer Ebene auch für ein eigenständiges Energieeffizienzziel ab 2030 einsetzen. Die Energieeffizienz sei ein wesentlicher Faktor der nationalen Zieltrias, die daneben aus der Treibhausgasreduktion und dem Ausbau der erneuerbaren Energien besteht.
Ob die bisher durch die Mitgliedsstaaten gemeldeten Ziele und Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Erreichung der EU-Energieeffizienzziele von 20 Prozent Primärenergieeinsparung bis zum Jahr 2020 ausreichen, werde derzeit von der Europäischen Kommission überprüft. Dazu werde bis Juni oder Juli 2014 ein Bericht vorgelegt und bei Bedarf könnte die EU-Kommission weitere Vorschläge für Maßnahmen zur Zielerreichung machen. Von diesem Monitoring sei auch der etwaige Vorschlag eines EU-Effizienzziels für das Jahr 2030 abhängig.
In der Antwort weist die Bundesregierung unter anderem zudem darauf hin, dass die EU-Energieeffizienz-Richtlinie vom 04.12.2012, deren Umsetzungsfrist der 05.06.2014 ist, nicht in einem einzigen nationalen Gesetz erfolgen soll. Vielmehr sollen unterschiedliche betroffene Normen im nationalen Recht angepasst oder aber geschaffen werden. Weiterhin befasst sich die Antwort mit dem Sanierungsfahrplan für den öffentlichen sowie privaten Gebäudebestand und die durch die Richtlinie geforderte Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude. Zudem werden tabellarisch strategische Maßnahmen zu Energieeinsparung und deren Endenergieeinsparungspotenzial aufgelistet. Hier werden unter anderem verschiedene KfW-Programme, etwa zum energieeffizienten Bauen und Sanieren, hervorgehoben.
Die Antwort der Bundesregierung (Drs. 18/665) sowie die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/448) sind im Volltext online abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/006/1800665.pdf .
Az.: II/3 811-00/8