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StGB NRW-Mitteilung 557/2009 vom 14.10.2009
Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention II
Auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung jüngst darauf hingewiesen, dass sie derzeit geeignete Wege zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention II prüft, Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens wahrzunehmen und behinderten Menschen eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei werde auch die Möglichkeit zur Entwicklung eines Aktionsplans in Betracht gezogen. Die Bundesregierung werde die wesentlichen Akteure einschließlich der Länder, Kommunen und der Zivilgesellschaft eng in die Planungen zur Umsetzung des Übereinkommens einbeziehen.
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung auch darauf hingewiesen, dass sie derzeit keinen Anlass zur Überarbeitung des Begriffes der Behinderung im SGB IX sieht, auf den auch § 19 SGB III und § 53 SGB XII verweisen. Die Notwendigkeit einer Neuformulierung ergebe sich auch nicht aus den Art. 2 oder 4 des UN-Übereinkommens. Beide Artikel beinhalteten keine Aussage zur Ausgestaltung des Behindertenbegriffs. Im Übrigen bestehe innerhalb der Bundesregierung Einigkeit darüber, dass die deutsche Rechtslage grundsätzlich den derzeitigen Anforderungen des UN-Übereinkommens genüge.
Az.: III 850