Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 220/2024 vom 07.03.2024

Bundesschienenwegeausbaugesetz beschlossen

Der Bund wird sich künftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Der Bundestag hat hierzu am 22. Februar 2024 den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des

Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) gebilligt. Für die Kommunen ist von besonderer Bedeutung, dass im Zuge der Infrastruktursanierung bei der Bahn auch die Bahnhöfe und Empfangsgebäude im Blick stehen. Denn auch hier gibt es enormen Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf.

Mit dem Gesetz soll der Bund Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes sowie auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Bahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

Mit einem vom Verkehrsausschuss des Bundestags angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden im Gesetz zudem 40 Hochleistungskorridore im Bahnnetz benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen. Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören.

Anmerkungen des DStGB und StGB NRW:

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um dem immensen Investitionsrückstau im Schienennetz zu begegnen, auch im Sinne einer guten Anbindung der Kommunen. Im Rahmen der Verbändeanhörung hatte der DStGB insbesondere ein umfangreiches Bahnhofsprogramm angemahnt, um ganzheitlich die Entwicklung von Bahnhöfen sowie des Umfelds von Bahnhöfen zu ermöglichen. Hierfür wird es nun darauf ankommen, neben der Sanierung der Hochleistungskorridore auch Strecken und Bahnhöfe abseits davon nicht aus dem Blick zu verlieren. Denn auch an den Bahnhöfen ist der Sanierungsstau tlw. immens und noch immer gibt es Defizite bspw. bei der Barrierefreiheit. Für eine Verkehrswende braucht es zudem umfangreiche Maßnahmen, um Bahnhöfe auch als Mobilitätsstationen für eine gute Anschlussmobilität auszubauen.

Weitere Informationen: sind unter folgenden Links abrufbar:

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des BSWAG, angenommener Änderungsantrag und weitere Informationen zum Gesetzentwurf unter www.bundestag.de  

Vorschlag eines Bahnhofsprogramm des DStGB, der DB sowie weiterer Akteure: www.dstgb.de  

Az.: 33 0 003/002

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