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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 685/2024 vom 10.10.2024
Bundestag beschließt Abschaffung des Meldescheins
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes auch die Abschaffung des Meldescheins für deutsche Staatsangehörige bei Übernachtungen beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es: „Wir schaffen die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen, wo möglich, im Bundesmeldegesetz ab. Der Umgang mit Meldescheinen wird künftig komplett digital erfolgen.“ Im Sommer 2023 informierte das Bundesinnenministerium, dass für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Meldepflicht als Beitrag zum Bürokratieabbau abgeschafft werden soll. Im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde nun im Bundestag die entsprechende Abschaffung des Meldescheins beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen und könnte Änderungen im Gesetz einfordern.
Anmerkungen des DStGB und StGB NRW
Aus Sicht des DStGB und StGB NRW ist eine Abschaffung des Meldescheins im Sinne von Bürokratieentlastung grundsätzlich zu begrüßen. Wichtig ist jedoch, dass auch weiterhin Informationen der Beherbergungsbetriebe zu den Übernachtungen bzw. der Aufenthaltsdauer von Gästen für den Zweck der Erhebung kommunaler Finanzierungsinstrumente wie Kurtaxen und Tourismusbeiträge bereitgestellt werden können. Insofern wäre auch eine umfangreiche und konsequente Digitalisierung der Meldepflicht wünschenswert gewesen. Denn ein digitaler Meldeschein entlastet das Personal, ermöglicht die Erfassung notwendiger Daten für die Kommunen und verhindert zudem eine Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Gäste. In Kopplung mit digitalen Gästekarten könnte ein digitaler Meldeschein auch die Akzeptanz von Gästekarten bei den Betrieben steigern.
Der nun im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes im Bundestag beschlossene Regelungsvorschlag erfordert, dass die Städte und Gemeinden ihre kommunalen Satzungen, die häufig für die Erhebung und Abführung der Kur- und Tourismusabgaben auf das Bundesmeldegesetz verweisen, ggf. anpassen. Bislang wurden für die Erhebung und Abführung der Kur- und Tourismusabgaben vielfach ein Durchschlag die Papiermeldescheine verwendet. Die Rechtsgrundlage für die Tourismusbeiträge an sich bleibt durch die Kommunalabgabengesetze der Länder bestehen.
DStGB und StGB NRW plädieren weiterhin für einen angemessenen Übergangszeitraum, um notwendige Anpassungen in den Ländern und Kommunen sorgfältig vorzubereiten und beschließen zu können. Auch die Länder sind nun gefordert, ihre jeweiligen Regelungen zu prüfen, um solide Rechtsgrundlagen und Regelungen für die bedeutenden Tourismusbeiträge zu gewährleisten.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat ein FAQ sowie eine Handreichung für Kommunen zum Umgang mit der geplanten Abschaffung des Meldescheins veröffentlicht: www.deutschertourismusverband.de
Az.: 32.0-001/001